Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 156

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1644 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft" geändert werden und Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken festgelegt werden (1732 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1645 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988 geändert wird (1733 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht (III-162 der Beilagen) des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr gemäß § 3 (2) Bundesbahngesetz 1992 über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen (1684 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Petition (PET-24) betreffend "Tariferhöhung im Verkehrsverbund Ostregion", überreicht vom Abgeordneten Peter Rosenstingl (1685 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Bürgerinitiative (BI-7) betreffend "Tieflegung der Verbindungsbahn im 13. Wiener Gemeindebezirk anstatt Bau des Lainzer Tunnels" (1690 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 5 bis 9 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einem Redebeitrag des Abgeordneten Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.10

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte in meinem Debattenbeitrag gleich auf den ersten Punkt, auf die Novelle zum Hochleistungsstreckengesetz und auf das Bundesgesetz zur Errichtung der Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft zu sprechen kommen.

Meine Damen und Herren! Wenn ich die Zielsetzungen richtig interpretiere, so geht es dem Ministerium dabei um drei Zielsetzungen. Erstens geht es – in der offiziellen Diktion zumindest – um die Schaffung einer Möglichkeit zur vorläufigen Sicherung der Trassenführung, und zwar zeitlich befristet.


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