Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 209

Einsatzorganisationen kommt dem österreichischen Zivilschutz respektive dem Bundesministerium für Inneres im Rahmen von Sensibilisierung, Aufklärung und Information der Bevölkerung, die zur Verbesserung der Selbstschutzfähigkeit der Bürger beitragen sollen, eine besondere Rolle zu.

Um solche Katastrophen wie die in Galtür vielleicht vermeiden zu können, müssen wir weiterhin in modernste Schutzsysteme investieren. So sind weitere Permanentverbauungen zum Schutz von Siedlungsraum unerläßlich; diese sollten aber ganzheitlich gesehen werden. Oberste Priorität muß die Schutzfunktion bleiben, aber auch Belange des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes sollten beachtet werden.

Folgendes ist sicher: Die Errichtung permanenter Lawinenschutzmaßnahmen wird aufgrund der Ereignisse des Jahres 1999 mit noch größerem Mitteleinsatz vorangetrieben werden müssen.

Im Sinne integraler Lawinenschutzkonzepte sollten dabei aber auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes beachtet und parallel dazu rascher verwirklichbare, sinnvolle alternative Lawinenschutzmaßnahmen ebenso aus dem Topf des Katastrohphenfonds gefördert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich Sie darum bitten, dem vorliegenden Antrag 1035/A zuzustimmen, damit wir den von der Katastrophe in Galtür Betroffenen in finanzieller Hinsicht teilweise helfen können, auch wenn dies in der Gesamtheit der Katastrophe einen eher unbeachtlichen Stellenwert einnimmt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. – Bitte.

22.47

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die derzeitige Regelung des Bundeshaushaltsgesetzes bezüglich Immobilienmanagement hat sich als bewegungshemmend erwiesen. Daher waren wir gezwungen, eine Novellierung herbeizuführen. Der ursprüngliche Gedanke war der, daß alle Bundesdienststellen befragt werden – das ist ja naheliegend. Allerdings hat sich gezeigt, daß durch diese Befragung viel Zeit vergeht und daß zum Teil auch Bundesdienststellen, die keinen realen Baubedarf vorweisen konnten, Anspruch auf Grundstücke angemeldet haben. Daher kommt es nun zu dieser Regelung.

Ich glaube, daß es im Sinne einer Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung liegt, diese Regelung heute zu beschließen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte.

22.48

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag ebenfalls auf die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes beschränken und darf gleich sagen, daß wir von der sozialdemokratischen Fraktion dieser Vorlage natürlich zustimmen werden.

Lassen Sie mich aber noch ein paar Sätze zum Thema Lawinen insgesamt sagen. Der heurige Winter hat gezeigt, welche Gefahren tatsächlich in den Gebirgsregionen gegeben sind und welch tragische Folgen damit verbunden sein können. Es hat sich auch gezeigt, daß neben den Unglücksgebieten in Tirol und Vorarlberg besonders die Region des inneren Salzkammergutes extrem durch Lawinen gefährdet ist. Es gab ja zu ganzen Talabschnitten über Wochen hindurch keinen Zugang, sie wurden gesperrt. Ich meine daher, daß dort weitere Sicherheitsmaßnahmen gesetzt werden müssen; diese sind einfach notwendig. Ich glaube aber nicht, daß hiefür der Katastrophenfonds unbedingt aufgestockt werden muß, sondern man muß eben die Prioritäten anders setzen, als sie bisher gesetzt wurden. (Beifall bei der SPÖ.)


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