Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 208

transport von Fahrzeugen, aber auch die Rückführung von Verunglückten, die Opfer dieser Katastrophe waren, mitfinanziert werden können. Ich ersuche um Zustimmung zu diesen beiden Gesetzesvorlagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

22.41

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz. Diese neue Regelung ermöglicht in Hinkunft eine flexiblere Handhabung beziehungsweise eine Erleichterung bei der Veräußerung von Liegenschaften des Bundes. Derzeit ist es so, daß vielfach eine Bedarfsumfrage durchgeführt wird, und in der Praxis geht das so vor sich, daß oft noch für in weiter Ferne liegende, völlig unsichere Projekte Bedarf angemeldet wird und so eine Verwertung oftmals verzögert oder überhaupt verhindert wird. Diese Vorgangsweise ist sicherlich nicht mehr zeitgemäß, sie widerspricht jedenfalls den Methoden eines modernen Immobilienmanagements.

Mit dieser Gesetzesänderung wird nun die Voraussetzung dafür geschaffen, daß nicht mehr benötigte Immobilien ohne eine nochmalige Bedarfsprüfung verkauft werden können. Dies bedeutet, daß die Veräußerung nicht mehr benötigter Teile des Bundesvermögens erleichtert und beschleunigt wird. Letztlich geht es aber auch um eine Verwaltungsvereinfachung und schließlich auch um Kosteneinsparungen.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mittelfristig sollte ein professionelles Immobilienmanagement geschaffen werden. Mit einem vernünftigen Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept für die vorhandenen Liegenschaften unter Zugrundelegung von marktgerechten Mieten sind sicherlich Einsparungen von einigen hundert Millionen Schilling per anno zu erwirtschaften. Herr Staatssekretär, im Ausschuß haben Sie gemeint, daß ein professionelles Ressourcenmanagement bei Grundstücken und Gebäuden des Bundes notwendig ist, und Sie haben darauf hingewiesen, daß mittlerweile auch bereits seit einem Jahr daran gearbeitet wird. Weiters begrüßen wir auch, daß eine schrittweise Übertragung der Bundesgebäude in die Verwaltung der BIG erfolgt.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung erfolgt ein weiterer Schritt zu mehr Effizienz in der Bewirtschaftung der Liegenschaften des Bundes und letztlich auch zu einer Verringerung der Bürokratie. (Beifall bei der ÖVP.)

22.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Robert Sigl. – Bitte.

22.44

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! In Europa zählt Österreich aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt, des alpinen Hochgebirges und der vielen Seen zu allen Jahreszeiten zu den bedeutendsten Urlaubsländern. Doch gerade die von Urlaubern so geschätzten Berge und landschaftlichen Besonderheiten bergen große Gefahren in sich, die an Hilfsorganisationen und Rettungspersonal hohe Anforderungen stellen. Das außergewöhnliche Ausmaß der Lawinenkatastrophen im Westen Österreichs vom Februar dieses Jahres macht es jetzt erforderlich, eine zusätzliche, in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkte Leistung des Katastrophenfonds für finanzielle Hilfen des Landes zur Abdeckung der Kosten der Überführung der Todesopfer und der Überstellung von Kraftfahrzeugen in Höhe von 900 000 S zu berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Natur fordert immer wieder den Einsatz der Hilfskräfte, wenn Straßen mit Geröll bedeckt, Brücken unterspült, Eisenbahntrassen unpassierbar sind oder Lawinen ganze Ortsteile unter sich begraben. Die Österreicherinnen und Österreicher haben deshalb im Laufe von Generationen ein besonders großes Verantwortungsgefühl entwickelt und ein hervorragendes System ineinandergreifender Hilfsstrukturen aufgebaut. Wenn man die Zahl der freiwilligen Helfer in Bezug zur Bevölkerung setzt, sieht man, daß Österreich mit 4 Prozent freiwilligen Helfern weltweit gesehen einen Spitzenplatz einnimmt. Neben den


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