Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 212

Nur soviel: Ende Februar waren die Zeitungen voll von den Katastrophenmeldungen über Galtür. Das Furchtbarste ist, daß es viele Kinder getroffen hat, sagte damals ein Retter in Galtür mit Tränen in den Augen. – Das zeigt, wie schrecklich das durch unvorhersehbare Katastrophen verursachte menschliche Leid sein kann. Realistischerweise muß uns klar sein, daß auch in Zukunft der Abgang von Lawinen nicht hundertprozentig vorausgesagt beziehungsweise vermieden werden kann. Deshalb bin ich der Meinung, daß es unumgänglich ist, vorzusorgen, damit wir Katastrophenopfern zur Seite stehen können. Wir werden zwar das menschliche Leid nicht lindern können, wir können aber zumindest dazu beitragen, finanzielle Härtefälle, die die Menschen unverschuldet treffen, abzuschwächen.

Ich begrüße deshalb die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes in die Richtung, daß Mittel des Katastrophenfonds, die bislang ausschließlich der Beseitigung von unmittelbaren Sachschäden dienten, künftig auch im Zusammenhang mit dem Verdienstentgang durch Betriebsstörungen und Aufwendungen für Bergungen, Evakuierungen oder Überführungen von Leichen eingesetzt werden können. Das wird uns zwar nicht aus der Verpflichtung entlassen, alles Menschenmögliche zu tun, um solche Katastrophen zu verhindern, aber wir können mit dieser Gesetzesänderung einen Schritt in Richtung professionelle Katastrophenbewältigung setzen, sodaß der gute Ruf Österreichs, der durch die vorbildliche Hilfeleistung im Rahmen der Katastrophenhilfe in Galtür im Ausland erwirkt wurde, auch erhalten bleibt.

Meine Damen und Herren! Der heutige Tag begann mit der Debatte um den Kosovo, und ich möchte den heutigen Tag mit zwei Sätzen zum Kosovo und Albanien sozusagen beenden: Im Schatten dieser Ereignisse möchte ich anregen, im Rahmen von Sondermaßnahmen der Bundesregierung für die Zeit des Einsatzes der 400 freiwilligen Helfer, etwa von den Maltesern, dem Roten Kreuz und dem Bundesheer, deren Sozialversicherungsleistungen zu übernehmen, um mit dieser Geste deren humanitäre Leistung anzuerkennen und damit auch den sozialen Verpflichtungen dieser freiwilligen österreichischen Helfer und deren Familien entgegenzukommen.

Ich bitte also den Herrn Staatssekretär und die österreichische Bundesregierung, den Leistungen dieser Menschen für jene Zeit, in der sie ohne Entgelt humanitären Verpflichtungen nachgekommen sind, die wir als Gesamtstaat Österreich zu tragen haben, auch insofern mit Beschließung dieses neuen Katastrophenfondsgesetzes etwas Rechnung zu tragen, indem wir sie wenigstens für die Zeit ihres Einsatzes von der Verpflichtung zur Leistung des Sozialversicherungsbeitrages befreien! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

23.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich die Debatte.

Ein Wunsch nach einem Schlußwort seitens der Berichterstatter liegt nicht vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1713 der Beilagen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in 1713 der Beilagen ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Das ist einstimmig in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß auch im Zuge der dritten Lesung durch ein Zeichen bekundet wird, ob Zustimmung zu dieser Vorlage herrscht. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen als nächstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1714 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.


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