Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 17

sagt: Jeder, der aus dem Kosovo flüchtet, der vertrieben worden ist und irgendwie irgendwann nach Österreich kommt, kann in dieses System der vorübergehenden Aufnahme übernommen werden. Ich nehme an, daß diese Menschen, wenn sie nach Österreich kommen, um Asyl ansuchen, und dann bekommen sie wie jeder andere Flüchtling und Vertriebene ein normales Asylverfahren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Frage: Herr Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit den Entscheidungen des unabhängigen Asylsenates haben Sie per Erlaß angeordnet, daß bis auf weiteres keine Bescheide in Asylverfahren ausgestellt werden, bis sich die Situation im Herkunftsland beruhigt hat. Das kontrastiert jetzt sehr stark zu der Antwort auf die Zusatzfrage der Kollegin Stoisits, wobei Sie gemeint haben, diese Leute bekommen ein Asylverfahren. Sie mögen ja vielleicht ein Verfahren bekommen, aber nach Ihrer Intention wird dieses Verfahren ruhend gestellt. Wie verträgt sich dieser Ihr Erlaß mit der Genfer Flüchtlingskonvention?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich habe aufgrund der dramatischen Entwicklung der Ereignisse im Kosovo und rund um den Kosovo am 25. März per Erlaß eine Art Moratorium für Asylentscheidungen betreffend Kosovo-Albaner angeordnet. Diese Anordnung ist mit 19. April wieder zurückgezogen worden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Hlavac, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben jetzt gesagt, daß es, wenn ein Kosovo-Albaner einen Antrag stellt, weiterhin ein Asylverfahren geben wird. Ich möchte Sie fragen: Bedeutet das, daß es weiterhin Einzelfallprüfungen geben wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Für die erste Instanz wird es auch in Zukunft Einzelfallprüfungen geben. Für mich war es immer ein wesentliches Prinzip des Asylverfahrens, daß jeder einzelne Fall gesondert entschieden wird, und auch bei der Debatte rund um die Frage "sicheres Drittland" habe ich immer betont, daß auch im Bereich der "Sicheres-Drittland"-Klausel eine Einzelfallprüfung notwendig und wichtig ist.

Und um nochmals auf Ihre Frage und auf die Frage des Abgeordneten Kier einzugehen: Mir ist es nur darum gegangen, in diesem Zeitraum in der ersten Instanz negative Asylbescheide möglichst zu vermeiden, darum, ein Moratorium mit dem Ziel zu erreichen, sich ausführlich über die Situation informieren zu können und auch zusätzliche Instrumente zu schaffen, um den Menschen zu helfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Die 2. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

255/M

Wie viele Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind mangels ausreichender Deutschkenntnisse abgelehnt worden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf hinweisen, daß wir vergangenes Jahr gemeinsam die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle im Parlament diskutiert haben. Unter anderem wurde dabei auch ein neuer § 10a eingeführt, der regelt,


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