Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 24

im Steigen begriffen. Wir werden aller Voraussicht nach im heurigen Jahr bis zu 9 000 Zivildienstansuchende haben.

Tatsächlich zur Einsatzplanung kommen im heurigen Jahr insgesamt etwa 7 200 Zivildiener. Für das Jahr 2000 sind 8 000 Zivildienstleistende von unserer Behörde eingeplant. Für die Jahre 2001 bis 2003 erwarten wir etwa 9 000. Wir haben uns mit dieser Steigerung der Zahl der Zivildienstleistenden einerseits den Wünschen verschiedener Organisationen gebeugt, die zusätzliche Aufnahmequoten gefordert haben, andererseits wird es notwendig sein, eine Erhöhung der Zahl der Ableistenden einzuführen, weil die Zahl der Anträge deutlich gestiegen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Bundesminister! Hat sich die Aufschubregelung der Zivildienstgesetz-Novelle 1996 im Hinblick auf die Einsetzbarkeit der Zivildienstpflichtigen unmittelbar nach Beendigung ihrer Ausbildung bewährt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich glaube, daß sie sich bewährt hat, weil es dazu geführt hat, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Zivildienstleistenden bedeutend jüngeren Alters ist, damit in der Regel andere Familienverhältnisse hat und die Kosten für den Familienunterhalt deshalb nicht in diesem Ausmaß gegeben sind, wie das früher der Fall gewesen ist.

Für das Jahr 1998 konnten unter anderem deshalb die Durchschnittskosten für Zivildienstpflichtige von 12 300 S auf fast 11 600 S pro Monat gesenkt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Eine Art Heeresersatzersatzdienst oder Zivilersatzdienst, bei welchem österreichische Zivildiener im Ausland sozusagen auf Regimentsunkosten zur Verfügung gestellt werden, wird zunehmend beliebter. Können Sie mir sagen, welche Kriterien angelegt werden, damit man Zivilersatzdiener wird, beziehungsweise wem werden solche zur Arbeitsleistung zugeteilt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich sehe es nicht so, daß ein sogenannter Auslandsdienst von Zivildienern zunehmend an Bedeutung erlangt. Es gibt nur ganz wenige Fälle. Das hängt in der Regel mit der Betreuung von Gedenkstätten aus der Zeit des Nationalsozialismus zusammen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Freund, bitte.

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Bundesminister! Unsere sogenannten Blaulichteinrichtungen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, leisten Hervorragendes für die Bevölkerung in Österreich. Seit 1. Jänner 1999 verlangen Sie von diesen Einrichtungen Kostenersätze für Zivildiener.

Ich möchte Sie fragen, Herr Bundesminister: Wie wirkt sich das auf diese Einrichtungen aus, oder gibt es bereits einen Rückgang von Zivildienern bei diesen Einrichtungen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Ohne polemisieren zu wollen: Ich verlange das nicht, sondern das ist eine entsprechende gesetzliche Bestimmung, die Sie selbst im Jahre 1997 im Parlament mitbeschlossen haben. Ich bekenne mich dazu. Ich halte das für sinnvoll und gut, weil alle Organisationen außer den Blaulichtorganisationen bisher einen Kostenbeitrag leisten mußten. Dieser Kostenbeitrag hat sich zwischen 2 300 S bis ungefähr 7 500 S bewegt. Nur Rot-Kreuz-Organisationen, Feuerwehren sind von dieser – unter Anführungszeichen – "Blaulichtsteuer", was nicht stimmt, von dieser Abgabe ausgenommen gewesen. Das hat zu großem Unverständnis geführt, vor allem deswegen, weil es auch unter


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