Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 37

ist. Die gleiche Aufforderung könnten wir übrigens jetzt an Slowenien bezüglich der AVNOJ-Dekrete richten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Hohes Haus! Ich habe, glaube ich, meine Ausführungen positiv begonnen und ich möchte sie auch positiv schließen: Der Europarat kann auch heute – nach wie vor oder vielleicht gerade wieder – Bedeutung haben und muß nicht derart im Schatten anderer europäischer Institutionen stehen, wie er es zunehmend tut, denn der Europarat ist die einzige Institution, in der heute fast das gesamte Europa vertreten ist, in der Parlamentarier aus fast allen europäischen Staaten einander kennenlernen, miteinander reden, und das ist in der Politik bekanntermaßen etwas Wichtiges und Entscheidendes. Außerdem kann der Europarat bei Umdenken in gewissen Feldern und bei Reformbereitschaft in gewissen Bereichen eine wichtige Einrichtung bleiben, und zwar nicht nur für die in Europa neu entstandenen und neu entstehenden Demokratien.

In diesem Sinne wünsche ich dem Europarat weitere erfolgreiche 50 Jahre. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte.

10.35

Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das 50jährige Bestehen des Europarates ist auch für die Liberalen Anlaß, die Verdienste des Europarates für die europäische Bewußtseinsbildung, vor allem aber für die Entwicklung der Menschenrechte und der Demokratie auf diesem Kontinent zu würdigen und hervorzuheben. Ich stelle da an die Spitze die Europäische Menschenrechtskonvention. Erwähnen möchte ich im diesem Zusammenhang das Protokoll Nr. 6 betreffend die Abschaffung der Todesstrafe, das Protokoll Nr. 7 betreffend die Ausweitung der bürgerlichen Rechte, das Übereinkommen zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher und grausamer Strafe oder Behandlung, die Übereinkommen zu sozialen und gesundheitlichen Fragen, die Übereinkommen über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen und Ausbildungsgängen, das Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten oder das Übereinkommen bezüglich Rechtshilfe, Strafrecht oder den Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz der Wiener Erklärung. Diese Liste ließe sich entsprechend fortsetzen.

Ich glaube, daß für die Menschen in den vielen Mitgliedstaaten des Europarates, vor allem aber in dessen älteren Mitgliedstaaten, die Europäische Menschenrechtskonvention in der Zwischenzeit etwas Selbstverständliches geworden ist und daß sie sich gar nicht mehr dessen bewußt sind, welche bedeutende Leistung dem Europarat damals, als diese Konvention beschlossen worden ist, gelungen ist. So enthält dieses Vertragswerk nicht nur einen Durchsetzungsmechanismus, sondern hat infolgedessen auch grundlegende und tiefgreifende Auswirkungen auf die innerstaatliche Entwicklung der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten gehabt.

Da beitrittswillige Staaten ihr Rechtssystem mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Einklang zu bringen haben – ich sage ausdrücklich: zu bringen haben, und zwar im Hinblick auf die in den letzten Jahren erfolgte Entwicklung –, leistet der Europarat eine, wie ich meine, unschätzbare Aufgabe in Europa, vor allem für die Entwicklung der Demokratien in Osteuropa.

Bei all den Leistungen, die der Europarat in den letzten Jahrzehnten erbracht hat, sollte durchaus so manche Entwicklung kritisch betrachtet werden dürfen. Ich darf da anknüpfen an die kritischen Anmerkungen des scheidenden stellvertretenden Generalsekretärs Peter Leuprecht, eines Österreichers, die dieser im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Europarat gemacht hat.

Es ist natürlich eine Streitfrage, ob es besser ist, Staaten, die die Kriterien von Demokratie und Menschenrechten noch nicht voll erfüllen, aufzunehmen und damit diesbezügliche Entwicklungen auch zu fördern und zu unterstützen, oder ob man sich im Interesse und auch im Hinblick


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