Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 98

Es ist schade, daß Anträge etwa von der Kollegin Aumayr in der Debatte untergehen. Und auch das, was ich zart versucht habe, nämlich einen wasserökologischen Antrag zu formulieren und in den Landwirtschaftsausschuß zu bringen, ist dort zunächst einmal jämmerlich gescheitert, denn Sie, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen – sage ich einmal vornehm, wir hätten dafür aber auch einen anderen Terminus –, haben nicht einmal ein einziges Wort zu einem Antrag gefunden, der lediglich die Umsetzung eines Bundesgesetzes, nämlich des Wasserrechtsgesetzes vorsieht.

Fischaufstiegshilfen, so hat die Forderung geheißen – übrigens nicht nur von uns. Die EU fordert Gewässerkonnektivität, wie es dort heißt, also den Zusammenschluß fließender und stehender Augewässer. Die Betreiber unserer Wasserkraftwerke, die sich an dieses Wassergesetz genauso halten müßten, wären längst anzuhalten, diesen wasserökologischen Aspekt zu berücksichtigen und zumindest Restwassermengen abzugeben und Fischaufstiegshilfen zu bauen.

Der Herr Bundesminister hat im Ausschuß gemeint, das passiere ohnehin schon, und daher hätte ich ihm gerne aus einer Fachzeitung vorgelesen. Da heißt es unter dem Titel "Anpassung bestehender Wasserkraftwerke aus ökologischer Sicht entsprechend Wasserrechtsgesetz": Nachdem die von seiten der Amtssachverständigen, aber auch von Fischereiberechtigten vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich Vorschreibung von Pflichtwassermengen, Errichtung von Fischaufstiegshilfen aufgrund des vehementen Widerstandes der Betreiber bereits in erster Instanz zu keinen Bescheiden führen und auch österreichweit diesbezüglich noch keinerlei Entscheidung auf oberster Ebene, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, getroffen wurde, ist der § 21a Wasserrechtsgesetz im Hinblick auf die ökologische Anpassung der Wasserkraftwerksanlagen derzeit unwirksam.

Da einzugreifen und jene Schäden, die die Wasserwirtschaft zwangsläufig verursacht, etwas zu minimieren, darauf war der Antrag ausgerichtet, und ich bedauere wirklich, daß er Ihnen nicht einmal ein einziges Wort wert war.

Es gibt – der Herr Bundesminister ist noch immer nicht hier – die Aktion "Lebende Flüsse", die ich lobend erwähnen möchte, aber in Fortsetzung dieser Aktion – das Vorjahr wurde auch als "Jahr der Flüsse" bezeichnet – wäre die Zustimmung zu diesem Antrag oder wären Initiativen in dieser Richtung wünschenswert.

Die österreichische Forschung ist auf diesem Sektor sehr weit. Die österreichische limnologische und fischökologische Forschung ist europaweit und weltweit inzwischen führend. Umso mehr ist zu bedauern, daß in den nächsten Tagen eine dieser Forschungsstationen, nämlich die biologische Station in Lunz von der Akademie der Wissenschaften ohne Widerstand seitens der Regierung geschlossen wird. Es wird eine Demonstrationsveranstaltung geben. Ich unterstütze diese und werde an ihr teilnehmen.

Ich kann nur wünschen und hoffen, daß nicht jene Politik fortgesetzt wird, die der Energiewirtschaft in die Hände spielt. Meine Herrschaften! Statt Geld für die geforderten ökologischen Maßnahmen auszugeben, geht die Energiewirtschaft daran, Fischereirechte zu kaufen, um sich die Schwierigkeiten mit den Fischereiberechtigten zu ersparen. So geschehen vor kurzer Zeit durch die STEWEAG in der Steiermark. Dort hat sie am Enns-Fluß auf 25 Kilometer das Fischereirecht abgekauft, um sich Zores zu ersparen. Dafür wird Geld ausgegeben von einer Landesgesellschaft, die vorgestern in den Medien stolz verkündet hat, sie habe mit 488 Millionen Schilling Gewinn das erfolgreichste Geschäftsjahr ihrer Geschichte. Geben Sie vielleicht ein Teilchen davon jenem Stück Natur und jenen Gewässern zurück, denen Sie es abgeknöpft haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Hagenhofer. Frau Abgeordnete, es stehen Ihnen bis zur Unterbrechung etwas mehr als 2 Minuten zur Verfügung. – Bitte.


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