Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 110

Einen weiteren Fall hat es in Wien mit einem jungen Rumänen gegeben, der straffällig geworden ist, der bei einem Einbruchsdiebstahl verhaftet worden ist. Er wurde den rumänischen Behörden übergeben.

Das waren die Fälle, bei denen Jugendliche unter dem 14. Lebensjahr in Schubhaft waren. (Abg. Dr. Gredler: Es gibt noch ein paar!) – Mir ist jetzt kein weiterer Fall bekannt. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, bei denen behauptet wurde, daß die Minderjährigen unter dem 14. Lebensjahr sind. Es hat sich dann immer wieder herausgestellt, daß ihr Alter nicht unter dem 14. Lebensjahr lag, sondern in der Regel um das 19., 20. Lebensjahr.

Aber ich möchte nochmals betonen, daß mir die gesamte Thematik Verhängung von Schubhaft über Minderjährige und Jugendliche ein sehr wichtiges Anliegen ist, daß ich alles daransetze, um hier das gelindere Mittel auch in Zukunft entsprechend einzusetzen. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß es bestimmte Fälle gibt, die dies nicht erlauben. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen es nicht möglich ist, das Alter festzustellen, und zuerst einmal die Behörde das Alter feststellen muß. Erst dann kann eine entsprechende andere Behandlung als die Schubhaft erfolgen.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das, was von seiten des österreichischen Innenministeriums gemacht wird, keinesfalls zynisch ist, sondern sehr menschlich, sehr korrekt ist und natürlich auch darauf ausgerichtet ist, daß auch ein entsprechender Schutz der Gesellschaft vor Minderjährigen, die straffällig geworden sind, gewährleistet ist.

In diesem Sinne glaube ich, daß die Vorgangsweise des Innenministeriums richtig ist und Ihre Kritik zurückzuweisen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

15.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Diese Debatte ist daher geschlossen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5475/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen als nächstes zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers mit der Ordnungszahl 5475/AB.

Auch in diesem Fall ist die erwähnte Anfragebeantwortung verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Im Zuge der Debatte gelten die gleichen Regeln, die beim vorigen Debattenblock Anwendung gefunden haben: Erstredner: 10 Minuten, alle weiteren Stellungnahmen: 5 Minuten.

Herr Abgeordneter Wabl gelangt zu Wort. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

15.50

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Affäre um die Waffenverkäufe durch Verteidigungsminister Fasslabend hat einen traurigen Höhepunkt erreicht mit einer Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers, der hier durch seinen sicher bestinformierten Staatssekretär vertreten wird.

Meine Damen und Herren! Kurz zur Information: Das Bundesheer verkauft seit geraumer Zeit alte Sturmgewehre und umgeht bei diesem Verkauf offensichtlich die österreichischen Gesetze, und zwar das Kriegsmaterialiengesetz, ein Gesetz, das für den Fall der Verletzung Gefängnisstrafen für die Gesetzesübertreter vorsieht.

Meine Damen und Herren! Der Bundesminister für Landesverteidigung hat es in den letzten Monaten nicht der Mühe wert gefunden, diesem Haus korrekte Auskünfte über Waffenschiebereien mit österreichischen Waffen zu geben. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite