Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 157

Geschätzte Damen und Herren! Wir Verantwortliche in der Politik werden daran gemessen, was wir für die Frauen zur Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen, und ich hoffe, daß alle, die davon reden und schreiben, diesen Antrag, der bei den Beratungen von den Sozialdemokraten eingebracht wurde, auch wirklich unterstützen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Gatterer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 8 Minuten. – Bitte.

19.01

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Anläßlich der Behandlung des Frauen-Volksbegehrens haben wir uns sehr eingehend mit einigen Anträgen, die auch heute wieder vorliegen, befaßt.

Ich möchte gleich am Anfang sagen, daß es Ziel der Frauenpolitik sein muß, den Frauen Hilfen zu geben, anstatt neue Hürden aufzubauen. Und eine neue Hürde wäre für mich die Verlängerung der Behaltefrist auf 26 Wochen nach dem Karenzurlaub. Ich verstehe meine Kolleginnen in diesem Punkt nicht ganz. Denn alle, die im Unterausschuß zum Frauen-Volksbegehren waren, haben dort von Experten gehört, daß die Verlängerung der Behaltefrist für eine Einstellung von Frauen im Grunde eine neue Hürde bedeuten würde. Gerade für Alleinerzieherinnen ist es dringend notwendig, daß sie nach der Karenz wieder in den Beruf einsteigen können.

Ich verstehe, daß Frauen eine sozialrechtliche Absicherung brauchen. Dafür sind, glaube ich, alle Frauenpolitikerinnen zu haben. Nur: Wenn man sagt: Karenz bringt die Frauen aus dem Arbeitsprozeß, dann sage ich: Das stimmt! Wenn sie danach 26 Wochen Behaltefrist hat und dann wieder in die Arbeitslose und in den Notstand geht, frage ich Sie aber: Was haben Sie damit erreicht, daß eine junge Frau, die für ihr Kind sorgen muß und unter Umständen Alleinerzieherin ist, über Jahre mit einer Sozialhilfe, die Sie weiter geben wollen, aus dem Arbeitsmarkt hinauskomplimentiert wird? – Ich glaube, das kann nicht Zielsetzung sein! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Denn diese Frauen sind nicht chancenlos. Sie sollen eben eine Umschulung machen. Ich glaube, daß es für Frauen nach der Karenz eine Chance ist, wenn sie neue Kenntnisse erwerben können und abgesichert sind. Wir wissen alle, daß diese Umschulungen in 26 Wochen so angelegt sind, daß die Frauen auch ihren Betreuungspflichten nachkommen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Wir haben schon über das Phänomen diskutiert, daß Frauen Frauen verdrängen. Viele junge Frauen, die neu anfangen oder wieder einsteigen wollen, haben eine Karenzvertretungschance und damit einen Fuß in der Tür, daß sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. So spielen wir Frauen gegen Frauen aus. Das ist nicht die Frauenpolitik, die ich mir vorstelle! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Ich freue mich aber sehr darüber, daß Minister Bartenstein ein großer Wurf gelungen ist. Ihre meisten Anträge betreffen Karenz, Karenzgeld, Karenzzeit und Mutterschutz, und daß es in diesem Bereich der Frauen- und Familienpolitik wirklich ganz große Verbesserungen gibt, freut mich sehr! Und ich freue mich auch darüber – und gönne Kollegen Öllinger durchaus das Lob –, daß jetzt auch jene Frauen bevorschußt werden, die den Vater ihres Kindes nicht nennen. Ich möchte aber auch sagen, daß ich weiß, daß Kollege Feurstein aus tiefstem Herzen die Lösung nicht sofort vertreten konnte, weil er in erster Linie das Recht der Kinder, den Vater zu kennen, gesehen hat. (Abg. Dr. Feurstein: Das ist gegen die Lösung von Minister Bartenstein!) Wir wissen aber auch, daß es diesbezüglich Härtefälle gibt. Ich glaube, man sollte jemandem, wenn er wirklich große Bedenken hat, nicht vorwerfen, daß er aus innerer Überzeugung einer Lösung im Wege steht!

Ich bin jedenfalls sehr froh darüber, daß es diese Lösung gibt. Ich glaube, daß man sich aber auch überlegen sollte, ob man, wenn der Vater nach einiger Zeit genannt wird, den Regreßanspruch von der Mutter geltend machen sollte oder ob nicht doch, wie in anderen Fällen, auch der Vater zur Verantwortung gezogen und zur Refundierung herangezogen werden sollte.


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