Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 163

der Karenzzeit auf zwei Jahre gefordert wird, ein doppelt erhöhter Beitrag von den Männern gefordert wird. Und da lag die Verwechslung bei Ihnen, Kollegin Steibl! Tut mit leid!

19.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Madl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.30

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Frau Kollegin Steibl! Das war jetzt eben eine Rede einer Oppositionspolitikerin, die nicht schon jahrelang einer Regierungsfraktion angehört, welche den Familienminister stellt. (Abg. Steibl: Warum nicht?) Es sind wirklich Vorwahlzeiten, denn sonst ist immer alles eitel Sonnenschein! Wenn Anträge kommen, stehen meistens die Namen von Abgeordneten beider Fraktionen drauf. Plötzlich wagt es nun die SPÖ, Anträge einzubringen, auf denen die ÖVP nicht draufsteht! Es ist also wirklich schon Vorwahlzeit, und der Wahlkampf findet im Parlament statt. Ich glaube aber nicht, daß sich die Bevölkerung von diesem Gesülze (Abg. Dr. Feurstein: Gesülze?), von diesem Wahlkampfgeplänkel, das hier abgeführt wird, täuschen läßt. Das ist ja direkt lächerlich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Jäger hat doch glatt behauptet, der Kinderbetreuungsscheck zwinge die Frauen, zu Hause zu bleiben. Sie können, weil Sie jahrzehntelang den Frauen vorgeschrieben haben, was sie tun und was sie nicht tun sollen, überhaupt nicht begreifen, daß es die Möglichkeit gibt, und zwar durch den Kinderbetreuungsscheck, den Frauen die Wahlfreiheit zu lassen, entweder zu Hause zu bleiben oder einen Beruf zu ergreifen und nebenbei auch den Kinderbetreuungsscheck zu kassieren. Sie haben überhaupt keine Denkungsweise (Abg. Dr. Gusenbauer: Denkweise!) dahin gehend, daß so etwas möglich ist, weil sie jahrzehntelang den Frauen angeschafft haben, was sie unternehmen sollen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Darum ist Ihre Denkungsweise ein derartiges Einbahnsystem, daß Sie das Modell des Kinderbetreuungsschecks deswegen ablehnen, weil Sie gebetsmühlenartig immer wieder behaupten, der Kinderbetreuungsscheck zwinge die Frauen an den Herd zurück. Wenn man so einen Unsinn immer wieder behauptet, wird er deswegen auch nicht zur Wahrheit – das möchte ich auch noch dazu sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Unglaublich!)

Nun repliziere ich auf die tatsächliche Berichtigung von Kollegin Hlavac, die gemeint hat, sie müßte eine tatsächliche Berichtigung auf eine Äußerung der Kollegin Haller machen, und zwar betreffend den Antrag 751/A. Kollegin Haller hat beanstandet, daß in diesem Antrag keine Pflegepflichten enthalten sind, sondern nur Betreuungspflichten im Sinne von Kinderbetreuungspflichten. Sie hätten dann tatsächlich berichtigt: Nein, es wären auch zu Pflegende damit gemeint. Dem kann ich nun sehr wohl entgegenhalten, daß dann ja in diesem Antrag nicht stehen würde ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.) Hören Sie zu, bevor Sie sich noch einmal melden, denn das ist dann eine Blamage! Geben Sie zu, Sie haben einen Fehler gemacht (Abg. Dr. Hlavac: Nein, Sie verstehen den Antrag nicht!), revidieren Sie den Antrag und fügen Sie es an! Sie schreiben darin: "... kann die Herabsetzung der Arbeitszeit unter Bekanntgabe von Beginn, Dauer und Ausmaß der Teilzeitarbeit verlangen." – Man muß also bekanntgeben, wie lange die Mutter zu pflegen ist, und erst dann kann man Anspruch auf Teilzeitkarenz haben? Wo muß man sich denn, bitte, erkundigen, um dem Arbeitgeber bekanntgeben zu können, wie lange die Dauer der Pflegebedürftigkeit der Mutter oder des nahen Verwandten ist?

Frau Kollegin, ändern Sie das einfach in diesem Antrag, und die Sache ist erledigt! Schreiben Sie hinein: "auch Pflegearbeit für nahe Verwandte"! Ist das so fürchterlich? – Sie haben das unterlassen, und deswegen ärgert Sie das, aber Sie wollen es eben einfach nicht zugeben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Hlavac: Bitte lassen Sie sich den Antrag erklären! – Abg. Dr. Kostelka: Da kann sie ja nichts dafür, wenn sie ihn nicht versteht!)

Ich komme nun zu Frau Bundesminister Gehrer, die ganz begeistert über die neue Novelle zum Mutterschutzgesetz gesprochen hat und die Flexibilisierung der Karenzzeit, die in Kürze den Ministerrat passieren wird, so hochgejubelt hat. – Das haben Sie doch, nicht wahr, Frau Bundesminister? Ich möchte Ihnen kurz die Stellungnahme der Tiroler Landesregierung zu Ihren


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