Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 162

Jetzt möchte ich auch erwähnen, daß der wichtige Punkt danach der Wiedereinstieg ist. Dieser kann nach 18 Monaten, nach zwei Jahren oder nach einem anderen Zeitraum stattfinden. In diesem Zusammenhang ist auch das AMS aufgerufen, diesbezüglich noch mehr Maßnahmen zu setzen. (Abg. Silhavy: Ruft nicht alle anderen auf! Tut einmal selbst etwas!) Ist das AMS jetzt für uns alle da oder nicht? Ist es parteipolitisch besetzt oder nicht? Die Steiermark zeigt sicher vor – insbesondere über das Arbeitsmarktservice –, daß es notwendig ist ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Bitte werde nicht nervös! Du weißt selbst, wie die Lage ausschaut! Der Wiedereinstieg ist eines der wichtigsten Themen, und zwar nicht nur für irgendwelche Frauen, die sich umschulen lassen müssen oder wollen, sondern auch für Frauen, die vorher schon eine qualifizierte Ausbildung hatten beziehungsweise haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch auf FLAF-Mittel und die Wiedereinstiegshilfe von Minister Bartenstein zur Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen, die schon lange ausbezahlt werden und jetzt auch noch erhöht wurden, sowie auf eine Erleichterung der Karenzteilung zwischen Vater und Mutter hinweisen.

Zu Kollegen Öllinger: Es ist eigentlich absurd, daß Sie zuerst fordern, daß der Vater genannt wird, daß Sie aber jetzt, da dies im vorliegenden Karenzgeldgesetz verankert ist, sagen: Wie fürchterlich und ach wie schlimm! – Natürlich: Man muß es sich überlegen. Eine Alleinerzieherin hat jetzt nach dieser Auszahlung Schulden von an die 50 000 S. Was wollen wir jetzt? – Ich glaube: Die Zeiten zum Beispiel der Großbauern, in denen entsprechende Überlegungen angestellt wurden, daß der Kindesvater nicht genannt werden durfte, sind vorbei. Wenn der Vater meines Kindes verheiratet ist und ich ihn nicht nennen darf, dann muß ich mir das auch einmal überlegen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Vorher, oder? – Abg. Öllinger: Das haben Sie jetzt durcheinandergebracht!) Nein, ich habe es nicht durcheinandergebracht! Aber ich habe nur eine kurze Redezeit!

Zusammenfassend: Ich glaube, daß wir in der Diskussion oft vergessen, daß ein wichtiger Grundstock der Familienpolitik das Wohl des Kindes ist. Wir müssen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Und dazu gehört auch das "Karenzgeld für alle". Ich möchte das noch einmal erwähnen, weil ich glaube, daß es wirklich eine soziale Ungerechtigkeit ist, daß 11 Prozent der Frauen davon ausgeschlossen sind. Ich merke noch einmal an: Es ist doch verwunderlich, daß eine Stadträtin der Stadt Graz, nämlich Frau Stadträtin Kaltenbeck, das gleiche auf Kosten der Stadt Graz einführt. Sie hat das nur ein bißchen geschickter gemacht! (Zwischenruf der Abg. Silvhavy.) Wer braucht das? – Ich meine, daß auch verheiratete Frauen darauf Anspruch haben. Und dafür plädiert die ÖVP: daß nicht nur Alleinerzieherinnen Anspruch auf zwei Jahre Karenzgeld haben, sondern auch verheiratete Frauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, daß das ein Meilenstein der Sozialpolitik ist und in Richtung Familienleistung geht. Wir sollten auch diesen 11 Prozent diese Leistung geben, denn es ist meiner Meinung nach nicht richtig, wenn Frau Ministerin Prammer sagt: Karenzgeld für die meisten, aber nicht für alle! (Beifall bei der ÖVP.)

19.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet, und zwar zu einer tatsächlichen Berichtigung, ist jetzt Herr Abgeordneter Öllinger.

Die entsprechenden Vorschriften sind Ihnen wohlbekannt. – Bitte.

19.28

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Steibl hat leider zwei tatsachenwidrige Behauptungen in den Raum gestellt, die ich so nicht hinnehmen kann.

Zum einen hat sie gemeint, daß ich gefordert habe, daß der Name des Kindesvaters genannt werden soll. – Das habe ich nie gefordert!

Zum zweiten hat Kollegin Steibl gemeint – und das leider nicht deutlich genug ausgeführt –, daß ich gegen den Antrag 753/A sei. – Das habe ich nie gesagt. Ich bin gegen den Antrag 752/A der Kollegin Hlavac in der vorgeschlagenen Form, weil in diesem Antrag, in dem die Ausdehnung


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