Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 177

haben. Im Grunde ging es Ihnen nur ums Provozieren und ums Ausprobieren, wie weit die anderen gehen!

Ein Beweis dafür ist meiner Ansicht nach auch die Klage, die Sie jetzt einbringen wollen oder eingebracht haben, Herr Abgeordneter Öllinger. Ich weiß nicht: Haben die Grünen diese Klage wirklich eingebracht, oder haben sie sie nicht eingebracht? – Das ist bis zur Stunde für mich nicht ganz klar. (Abg. Öllinger: Das werden Sie erfahren!)

Auf jeden Fall wollen Sie wahltaktisch agieren. Darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen: wahltaktisch zu agieren! Dazu darf ich Ihnen aber noch etwas sagen. (Abg. Öllinger: "Wahltaktisch" mit Nichtwählern – ist das Ihr Argument?) Wahltaktisch zu agieren, um nichts anderes als darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt nenne ich Ihnen noch einen zweiten Punkt. Wir haben diese Frage im Rahmen des Arbeiterkammerwahlrechtes eingehend diskutiert. Ich stimme grundsätzlich der Rechtsauffassung meines Vorredners zu, die hier dargelegt worden ist. (Abg. Öllinger: Das ist eine bedenkliche Rechtsauffassung!) Ja, ich stimme der Rechtsauffassung zu, die hier dargelegt worden ist, weil das die Rechtsauffassung ist, die wir anläßlich der Behandlung des Arbeiterkammerwahlrechtes und Arbeiterkammergesetzes im Ausschuß und auch vor den Ausschußberatungen sehr eingehend erörtert haben. (Abg. Öllinger: Was ist mit dem Bezirkshauptmann von Feldkirch?)

Ich kenne den Bezirkshauptmann, ich habe diese Dinge mit dem Bezirkshauptmann von Feldkirch eingehend erörtert. Er hat sehr wohl die Stellungnahme des Verfassungsdienstes gekannt, aber aus persönlichen Überlegungen – aus rein persönlichen Überlegungen; nicht aus juristischen Überlegungen, sondern aus rein persönlichen Überlegungen (Abg. Öllinger: Ein Beamter?) – jawohl, weil er als Vorsitzender der Wahlkommission unabhängig sein und sich in die ganze Angelegenheit nicht einmischen wollte – hat er dieses Stimmverhalten an den Tag gelegt. Kein juristisches Stimmverhalten war maßgebend. (Abg. Gaugg: Aber teilen wird er sich nicht können, oder?)

Ich habe Ihnen jetzt seine Haltung erklärt. (Zwischenruf des Abg. Gaugg.) Er wollte in dieser Sache unabhängig sein, und als unabhängiger Vorsitzender kann er stimmen, wie er will, Herr Abgeordneter Gaugg! Ich würde ihm nie vorschreiben, wie er abzustimmen hat, meine Damen und Herren! Er kann als Vorsitzender abstimmen, wie er will. (Abg. Gaugg: Was Sie machen, ist Rechtsbeugung!)

Sie haben natürlich ein anderes Rechtsverständnis, Herr Abgeordneter Gaugg von den Freiheitlichen! Sie machen Vorschriften. Sie machen Ihren Abgeordneten Vorschriften! (Abg. Gaugg: Und Sie machen schlechte Gesetze, Herr Abgeordneter Dr. Feurstein!) Bei Ihnen gibt es für jeden Maulkorberlässe. Und wir wehren uns gegen diese Maulkorberlässe bei den Freiheitlichen! (Beifall bei der ÖVP.)

Letzter Punkt: Ein klares Bekenntnis ... (Zwischenruf des Abg. Gaugg.) Ja! Bei Ihnen gibt es Maulkorberlässe, das habe ich Ihnen gesagt! Ich sage meine persönliche Meinung. Ich meine, daß wir ganz klar zum Ausdruck bringen müssen, was die Staatsbürgerschaft bedeutet, was es bedeutet, Österreicherin oder Österreicher zu sein. Und für mich ist es ganz entscheidend, daß davon auch das Wahlrecht abhängt. Wenn jemand in unserem Staat und in unserer Gemeinschaft besondere Rechte haben will, dann soll er sich meiner Meinung nach voll dazu bekennen und soll um die Staatsbürgerschaft ansuchen. Und wenn er um die Staatsbürgerschaft ansucht, dann wird er sie, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, auch bekommen. Damit ist das klare und eindeutige Bekenntnis zum österreichischen Staat gegeben, und das passive Wahlrecht ist ein entscheidendes Recht für Österreicherinnen und Österreicher, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

20.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Gaugg. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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