Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 21

Festnahme massiven Widerstand geleistet und versucht das im Mund versteckte Suchtgift zu verschlucken.

Zeugen der Amtshandlung geben an, der am Boden liegende Mann sei von mehreren Beamten mißhandelt worden. Gegen die Beamten der Polizei wurden keine Erhebungen durchgeführt. Für die Polizei ist der Fall abgeschlossen.

3. März 1999

Der Schwarzafrikaner Mohammed S. wird von Beamten der Wiener Polizei angehalten und in einen Raum der Wiener Linien in der U-Bahnstation Schottentor gebracht. Dort, so die Beamten, leistete der Schwarzafrikaner massiven Widerstand, verletzte sich und die Beamten.

Fünf Zeugen der Amtshandlung geben unabhängig voneinander an, der Schwarzafrikaner sei von den Beamten beschimpft und mißhandelt werden. Auszug aus einem der Gedächtnisprotokolle: "...Am Boden in seitlicher Lage der Schwarze, sein Hinterkopf, den er zu heben versucht, ist in meine Richtung gewandt, der große stämmige Polizist, auf ihm kniend und sitzend, ihm die Hände haltend und ihn niederringend schreit: '‚du dreckige Negersau, di mach i fertig', währendessen hatte er Unterstützung von seinem kleineren Kollegen, der auf den direkt vor ihm liegenden Schwarzen mit einem Gummiknüppel auf dessen Gesicht, das ihm zugewandt ist, und Kopf eindrischt, mit den Schuhen auf seinen Körper einstößt und dem Verhafteten ins Gesicht steigt..."

Fazit der Amtshandlung: eine gebrochene Fensterscheibe und ein schwer verletzter Schwarzafrikaner, der ins Lorenz Böhler Krankenhaus eingeliefert werden muß.

Alle fünf Zeugen werden wegen Verleumdung angeklagt.

Dem Minister ist aber nicht nur vorzuwerfen diese Praxis in Kauf genommen zu haben, ihm muß angelastet werden selbst Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung insbesondere von BürgerInnen schwarzafrikanischer Herkunft gefördert zu haben, wie folgende Beispiele belegen.

"Wesentlich dazu beigetragen hat offensichtlich, dass in Graz 1038 Schwarzafrikaner leben." Solche Aussagen eines Innenministers zu dem Wahlergebnis der SPÖ in Graz (Kleine Zeitung vom 30.1.1998), wonach die Zuwanderung von Schwarzafrikanern auch als eine der Ursachen für die Wahlniederlage herhalten mußte, tragen eher zur Verunsicherung der Bevölkerung bei, als die 1038 Schwarzen bei mehr als 300.000 Einwohnern (in den meisten Fußballmannschaften der Bundesliga ist der Anteil der Schwarzen größer).

Die zuletzt veröffentlichten Papiere des Innenministeriums (Strategiepapier zur Migrations- und Flüchtlingspolitik im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft oder der letzte Änderungsvorschlag zum Asylgesetz von Sektionschef Manfred Matzka) belegen in erschreckender Weise, dass vom Innenministerium MigrantInnen und Flüchtlinge als Feinde und Bedrohung des Staates angesehen werden und so ein Klima der Ablehnung geschaffen wird, wobei positive Aktivitäten zugunsten der Betroffenen eher die Ausnahme bilden. So ist es auch heute noch keine Ausnahme, dass Personen während des laufenden Asylverfahrens abgeschoben werden. Häufig kommt es vor Einbringung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zum Wettlauf mit den Behörden um eine aufschiebende Wirkung, bevor die Abschiebung durchgeführt wird. Dass Marcus Omofuma noch während seiner Stellungnahmefrist abgeschoben wurde, ist leider keine Ausnahme.

Opfer sind aber nicht nur die betroffenen Personen sondern auch die ausführenden Beamten. Sie werden bei ihrer Tätigkeit kläglich im Stich gelassen. Sie erhalten keine Anleitung, und sie sind auch nicht dafür ausgebildet worden Flüchtlinge gegen ihren Willen abzuschieben, sondern Bankräuber und andere Verbrecher festzunehmen und zu überführen. Sie erhalten keine Unterstützung und werden mit ihren Problemen vollkommen allein gelassen. Es gibt auch keine nachgeordnete Kontrolle. Es kümmert sich von den Vorgesetzten niemand, wie die Beamten ihren Job bewältigen können. Während sich aber die ausführenden Sicherheitskräfte vor dem


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