Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 23

dass GD Sika in den Salzburger Nachrichten vom 4.5.1999 mit dem Ausspruch zitiert wird, dass bei Abschiebungsproblemen den Beamten gar nichts anderes übrig bliebe, als die Abzuschiebenden zu fesseln und zu knebeln? Ist das kein eklatanter Widerspruch zur Aussage Ihnen gegenüber?

17. Wie erklären Sie, dass der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl Ihnen sagte, von der Knebelpraxis so wie Sie nichts gewusst zu haben, dem Format (Nr 19/99) hingegen sagte: "Der Beißschutz wird ganz selten angelegt. Das bestreiten wir auch nicht."?

18. Wie erklären Sie, dass Ihre Spitzenbeamten Sika und Stiedl von der Knebelpraxis nichts gewusst zu haben versichern, während im Bericht der drei Polizisten, die Omofuma abschoben, steht: "Diese Vorgangsweise wurde in letzter Zeit immer wieder erfolgreich angewendet ..."?

19. Ist Ihnen bekannt, dass ein weiterer Spitzenbeamter Ihres Hauses, der Chef der Wiener Fremdenpolizei, in "News" (Nr 18/99) mit dem Satz zitiert wird: "Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass renitent schreienden Asylanten der Mund mit Leukoplast verklebt wird."?

20. "Dieses Klebeband ist seit Jahren verwendet worden", so Josef Kleindienst, Polizist und freiheitlicher Gewerkschafter (Die Presse, 5.5.1999). Sagt J.K. die Unwahrheit?

21. Ist Ihnen die – u.a. im Rechtsinformationssystem des Kanzleramtes dokumentierte – Entscheidung des Steirischen Unabhängigen Verwaltungsssenats vom 19.3.1997 bekannt? Wenn ja, ist auch Ihren Spitzenbeamten – Sika, Stiedl, Stortecky und Kovarnik – diese UVS-Entscheidung bekannt? (Siehe Format Nr 19/99)

22. Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt im Innenministerium getroffen, alle betroffenen Beamten von der Entscheidung des Steirischen UVS vom 19.3.1997 zu informieren und die Beachtung dieser Entscheidung zu gewährleisten?

23. Ist Ihnen und Ihren Spitzenbeamten die Anfragebeantwortung 4790/J (vom 8.7.1993) des Bundesministers für Inneres bekannt?

24. Ist Ihnen und Ihren Spitzenbeamten die Anfragebeantwortung 1463/J (vom 14.1.1997) des Bundesministers für Inneres bekannt?

25. Gab es Erlässe, Weisungen von den Spitzenbeamten aufgrund der Anfragen 4790/J, und 1463/J betreffend die Verwendung von Klebebändern zum Verschließen des Mundes? Wenn ja, wie lauten diese Weisungen? Wenn nein, warum nicht?

26. Kennen Sie den Bericht an die österreichische Bundesregierung über den Österreichbesuch des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 17.3.1995? Kennen die Spitzenbeamten des BMI den Bericht?

27. Werden Sie von Berichten in den Medien über Misshandlungen durch Sicherheitsorgane informiert?

28. War der für Fremdenangelegenheiten zuständige Sektionschef Dr. Manfred Matzka über die Fesselung und Knebelung von Schubhäftlingen informiert?

29. Die Innenminister Löschnak und Einem sowie die Spitzenbeamten Sika, Stiedl, Stortecky und Kovarnik waren über die Verwendung von Klebebändern zur Ruhigstellung von Schubhäftlingen informiert. Bleiben Sie dabei, dass Sie als einziger von dieser Praxis nichts wussten?

30. Wie war es möglich, dass diese Praxis jahrelang zur Anwendung kam, ohne dass Sie davon Kenntnis erlangten?

31. Wenn es Ihren oben angeführten Spitzenbeamten tatsächlich möglich war, die angeführte rechtswidrige Praxis vor Ihnen geheimzuhalten, welche disziplinäre Konsequenzen wird dies für die Betroffenen haben?


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