Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 33

Gremium, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich der Menschenrechtsbeirat, ist bereits Teil der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die dem Hohen Haus zur Beschlußfassung vorliegt. Es war mein ausdrücklicher Wunsch, einen solchen Beirat gesetzlich zu verankern, auch um den Vorwurf zu entkräften, polizeiinterne Untersuchungen seien ineffektiv und einseitig.

Dieser Menschenrechtsbeirat ist mir ein großes persönliches Anliegen. Obwohl ich in den vergangenen Monaten mehrfach auf diesen Teil der Novelle hingewiesen habe, fand er leider in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bin ich aber nun nicht mehr bereit, die Realisierung dieser wichtigen Einrichtung weiter aufschieben zu lassen. Deshalb werde ich als vorläufige Lösung auf dem Verordnungswege die Einrichtung dieses Menschenrechtsbeirates realisieren. Dieser Beirat wird sich aus Vertretern der Justiz, nichtstaatlicher Organisationen und des Innenministeriums zusammensetzen. Die erste Aufgabenstellung dieses Beirates ist es, gemeinsam mit den nichtstaatlichen Organisationen den tragischen Tod des Schubhäftlings Omofuma schonungslos aufzuklären. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Begründung der Dringlichen Anfrage der Grünen werden elf Fälle behaupteter oder möglicher Übergriffe durch die österreichische Exekutive dargestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit, die meinem Ressort zur Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung gestanden ist, nämlich drei Stunden, aber auch aufgrund der Tatsache, daß ich nicht über jeden Fall im Detail Bescheid weiß, ist es mir nicht möglich, zu jedem einzelnen Fall Stellung zu nehmen. Ich werde daher allen 183 Abgeordneten des Nationalrates sowie der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Überprüfung jedes einzelnen Falles zur Kenntnis bringen.

Ich möchte nun im einzelnen auf die vorgelegten Fragen eingehen und möchte nochmals darauf hinweisen, daß es wegen der Kürze der Zeit unmöglich ist, auf alle Fragen in der Ausführlichkeit einzugehen, wie sie es sich zum Teil verdienen würden. Ich bitte dafür um Verständnis.

Zur Frage 1:

Polizeipräsident Stiedl hat verfügt, daß die drei Beamten mit administrativen Aufgaben betraut wurden und daß sie insbesondere nicht zur Durchführung von Abschiebungen herangezogen werden.

Zur Frage 2:

Gegen die drei Beamten wurde bereits vom Kreisgericht Korneuburg eine Voruntersuchung eingeleitet. Je nach Ergebnis dieser Untersuchung und einer allfälligen Anklageerhebung wird die Entscheidung über die Suspendierung zu treffen sein.

Zur Frage 3:

Falls es zu keiner Suspendierung kommt, werden die Beamten in den nächsten Tagen einer anderen Verwendung zugewiesen.

Zur Frage 4:

Ob Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht, obliegt der Beurteilung des Gerichtes.

Zur Frage 5:

Die Antwort lautet: nein.

Zur Frage 6:

Ich bitte darum, daß ich die Beantwortung dieser Frage schriftlich nachreichen darf.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite