Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 35

Zu den Fragen 23 und 24:

Die Beantwortung dieser Anfragen ist mir erst aus Anlaß der Ereignisse rund um diesen tragischen Todesfall bekannt geworden. Deren Inhalt war jenen Spitzenbeamten bekannt, die sie dem jeweiligen Bundesminister zugeleitet haben. (Ruf beim Liberalen Forum: Wer war denn das?) Im übrigen sind alle Anfragebeantwortungen den Sektionsleitern routinegemäß zugegangen. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß ich alleine im Jahre 1998 mehr als 300 Beantwortungen von Anfragen durch das Parlament erledigen mußte. (Abg. Smolle: Das müßte Sie stutzig machen, Herr Minister!) Diese Anfragebeantwortungen stammen aus den Jahren 1993 und 1996, also aus einer Zeit, zu der ich noch nicht Innenminister gewesen bin.

Zur Frage 25:

Nein, da mir bis zum Fall Omofuma konkrete Informationen über derartige Praktiken nicht vorgelegen sind und es sich bei diesen Knebelungen um eine eindeutige und offensichtliche Verletzung der Menschenrechte gehandelt hätte.

Zur Frage 26:

Die Existenz des Berichtes des CPT über seinen zweiten Besuch in Österreich ist sowohl mir als auch den Leitern jener Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres, deren Zuständigkeitsbereiche im Bericht angesprochen wurden, bekannt.

Zur Frage 27:

Wie jeder andere Politiker auch überfliege ich jeden Morgen einen Großteil der österreichischen Zeitungen. Konkrete Vorwürfe über Mißhandlungen durch die österreichische Exekutive, von denen ich durch die Medien oder anderswie erfahre, lasse ich sofort durch die jeweiligen Fachabteilungen überprüfen und versuche, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich nicht alle Medienberichte verfolgen.

Zur Frage 28:

Der Leiter der Sektion III ist nicht unmittelbar mit der Durchführung von Abschiebungen befaßt und daher auch nicht von der Anwendung von Zwangsgewalt zu informieren.

Zur Frage 29:

Die von mir genannten Spitzenbeamten Sika und Stiedl waren so wie ich über die Verwendung von Klebebändern zur Verklebung des Mundes nicht informiert. Über meine Vorgänger kann ich keine Aussagen treffen.

Zur Frage 30:

Nach meinem jetzigen Wissensstand kann von einer jahrelangen Praxis des Zuklebens des Mundes keine Rede sein. Die vereinzelten Fälle gelangten mir nicht zur Kenntnis.

Zur Frage 31:

Ich hatte und ich habe in keiner Phase den Eindruck, daß meine Spitzenbeamten Informationen zurückgehalten haben.

Zur Frage 32:

Eine Rechtfertigung von Folterhandlungen ist in keinem Fall erfolgt und darf auch nie erfolgen.

Zur Frage 33:

Es werden alle Beamten an den gleichen Normen gemessen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite