Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 55

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, hinsichtlich der Sicherheitsorgane folgende Reformschritte und Kontrollmaßnahmen durchzuführen:

a) Einsetzung einer unabhängigen Kommission bestehend aus RichterInnen, VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen, ParlamentarierInnen und VertreterInnen der Exekutive zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch die Exekutive;

b) Ausarbeitung eigener disziplinarrechtlicher Bestimmungen für die Exekutive;

c) Ausbildung der SicherheitsbeamtInnen im Hinblick auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ähnlich den Ausbildungsmodulen bei der Problematik von Gewalt gegen Frauen);

d) Supervision für besonders exponierte SicherheitsbeamtInnen (während der Dienstzeit).

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18.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit ist die Redezeit beendet, Frau Abgeordnete. Ich habe Ihnen eine halbe Minute dazugegeben, damit Sie den Antrag verlesen können, aber ich kann sie nicht weiter verlängern. (Abg. Mag. Stoisits: Das ist sehr großzügig von Ihnen, Herr Präsident! – Beifall bei den Grünen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte.

18.14

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da schon einige meiner Vorredner immer wieder den Versuch unternommen haben, einige Jahre zurückblickend den früheren Innenminister Franz Löschnak hier in den Mittelpunkt der heutigen Diskussion zu stellen – neben dem jetzigen Innenminister natürlich – und eine parlamentarische Anfrage immer wieder als Begründung herhalten muß, darf ich einmal ganz konkret sagen, was in dieser parlamentarischen Anfrage eigentlich alles enthalten ist, damit zumindest jene, die sie nicht gelesen haben, und jene, die sie anscheinend gelesen, aber nicht verstanden haben, auch wissen, was da drinnen steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde nicht alle Fragen vorlesen, denn das würde meine Redezeit zu stark beanspruchen, aber die dritte Frage lautete: "Verwenden die Beamten regelmäßig breite Klebebänder, um Schubhäftlingen das Gesicht und den Mund zu verkleben?" Die Antwort des Innenministers lautete schlicht und einfach: "Nein."

In einer weiteren Frage, in der Frage 7, wurde gefragt: "Wer hat die Klebebänder vom Gesicht des gefesselten Schubhäftlings gerissen beziehungsweise wer hätte das tun sollen?" Die Antwort des Ministers: "Nach Wegfall der Verletzungsgefahr für den Fremden sowie für das Sicherheitsorgan werden Sicherungsmittel von einem Beamten spätestens auf der Maschine entfernt." (Abg. Wabl: Frage 6, Herr Leikam! Frage 6!)

Nächste Frage, auf die Sie Bezug nehmen, Frage 8: "Zeugen des Vorfalles berichten vom Gaudium, das die Beamten bei der Verklebung des Schubhäftlings gehabt hätten." (Abg. Wabl: Frage 6, Herr Leikam, sollten Sie zitieren! Frage 6, falls Sie sie vergessen haben! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen!) "Darüber hinaus wurde die Verpackung in klebendes PVC damit begründet, daß der Neger sonst beißen könnte und daß die Neger ja Aids hätten. Wurde Ihnen auch von diesem skandalösen Verhalten der Beamten berichtet?" Die Antwort von Minister Löschnak lautete damals: "Es ist für die Sicherheitsorgane sicher kein Gaudium, einen randalierenden, tretenden und beißenden Menschen an Bord des Flugzeuges zu bringen. Tatsache ist, daß bereits mehrere Beamte der Grenzkontrolle Schwechat zum Teil schwere Bißverletzungen erlitten haben. Sie wollen das nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist allgemeiner Wissensstand, daß die Übertragung einer Krankheit durch Bißverletzungen möglich ist. Die Beamten sind angewiesen, unter möglichster Schonung der Person, aber konsequent vorzugehen. Äußerungen, wie die in der Anfrage zitierten, wurden mir nicht bekannt." (Abg. Wabl: Frage 6 bitte vorlesen! Die Frage 6 haben Sie überlesen, Herr Leikam!)


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