Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 61

Amt scheide, dann stellen Sie einen Antrag, über den noch heute abgestimmt wird! Dazu fordere ich Sie auf. (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Von Ihnen kommt immer der Vorwurf: "Aushöhlung der Grundrechte durch Karl Schlögl". Zwei Beispiele, bei denen Sie unter Umständen recht haben könnten, daß die Grundrechte durch Gesetzesinitiativen des Karl Schlögl ausgehöhlt worden sind. Erstes Beispiel: Gewaltschutzgesetz, das mit 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist. Dieses Gewaltschutzgesetz stellt ohne Zweifel eine Einschränkung von bürgerlichen Freiheiten und Grundrechten dar, wenn eben jemand aufgrund eines entsprechenden Einsatzes der Exekutive aus der Wohnung, aus dem Haushalt, aus dem Haus gewiesen wird. Das ist aber andererseits etwas, was sich in den letzten eineinhalb Jahren äußerst bewährt und dazu geführt hat, daß viele Frauen, die Opfer von gewalttätigen Männern wurden, Schutz und Hilfe gefunden haben, womit verhindert werden konnte, daß noch mehr Leid angerichtet wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt.) Und dieses Gewaltschutzgesetz ist, soweit ich weiß, mit großer Mehrheit – ich glaube sogar, mit Ihrer Zustimmung; ich weiß es nicht genau – beschlossen worden.

Das ist also das eine Gesetz, hinsichtlich dessen man sagen kann, daß in der Zeit, in der ich Innenminister bin, die Grundrechte in einem gewissen Maße ausgehöhlt oder vielleicht erschüttert wurden.

Zweitens: Lauschangriff und Rasterfahndung. (Zwischenruf des Abg. Wabl.)

18.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Ich bin jetzt gezwungen, § 93 Abs. 4 GOG anzuwenden, wonach in der Debatte über eine Dringliche Anfrage – da Sie ja die an Sie gerichtete Anfrage bereits beantwortet haben – jeder Redner ausnahmslos eine Redezeit von 10 Minuten hat. Der Minister hat sozusagen das Privileg, daß er sich in der Debatte wiederholt zu Wort melden kann.

Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, daß ich Ihre Ausführungen an diesem Punkt unterbreche und die nächste zu Wort gemeldete Rednerin aufrufe. Wenn Sie es wünschen, Herr Bundesminister, können Sie ein weiteres Mal zu Wort gelangen, um zu weiteren Punkten Stellung zu nehmen. So haben wir diese Bestimmung bisher gehandhabt.

Danke vielmals, Herr Bundesminister. (Beifall bei SPÖ und ÖVP für den die Rede beendenden Bundesminister Mag. Schlögl.)

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Ich höre gerade, daß Sie sich, Frau Abgeordnete, zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet haben. Ich mache Sie auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

18.40

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Ich berichtige die Ausführungen des Abgeordneten Leikam tatsächlich: Er hat gegen Ende seiner Rede behauptet, daß der wahre Grund für die Dringliche Anfrage der Grünen die Forderung "Offene Grenzen für alle" sei.

Leikam weiß, daß das erstens unrichtig ist, weil es heute überhaupt nicht um Migrationspolitik, sondern um den Fall Omofuma geht. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist ein Werturteil!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Das sind inhaltliche Wertungen. Ich bitte, Fakten wiederzugeben und die Gegenfakten zu bringen.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Herr Abgeordneter Leikam hat behauptet, wir hätten die Forderung aufgestellt: "Offene Grenzen für alle!" – Das ist unrichtig! (Abg. Dr. Graf: Das ist ein Redebeitrag!) Es geht um Menschenrechte und nicht um Migrationspolitik. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

18.41


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite