Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 75

sozusagen verfallen waren. (Zwischenruf des Abg. Jung.) Ich weiß schon, daß das keine strafbare Handlung ist, Herr Jung. Ich weiß schon, daß die Möglichkeit besteht, diese Leute vor Ablauf ihrer juristischen Möglichkeiten abzuschieben, nur halte ich das für geschmacklos, muß ich Ihnen sagen (Beifall beim Liberalen Forum), und darin unterscheiden wir uns! (Abg. Kiss: Geschmacklosigkeit läßt sich im Gesetz aber nicht ausdrücken, Frau Kollegin!)

Wenn wir ein Justizsystem haben, das Fristen für Inländer vorsieht, dann sollten dieselben Fristen auch für Ausländer gelten. Ich sehe nicht ein, warum man bei Schwarzafrikanern, die abgeschoben werden, eine Ausnahme machen sollte.

Ich bin mit Schwarzafrikanern aufgewachsen. Ich habe sogar zwei Jahre ein Internatszimmer mit einer Schwarzafrikanerin geteilt, weil sie mich sehr interessiert hat, weil mich dieses Volk sehr interessiert hat. Und ich muß Ihnen sagen: Wir können sehr viel von ihnen lernen. Natürlich haben diese Menschen Emotionen. Natürlich haben sie ein anderes Verhaltensmuster als wir. Aber gibt es überhaupt eine psychologische Betreuung im Vorfeld von Abschiebungen? Befaßt man diese Leute eigentlich mit den Konsequenzen des Abschiebens? Werden sie darauf vorbereitet? Wird darauf geachtet, daß das möglichst in korrekten Bahnen verläuft? – Ich glaube nicht. (Abg. Jung: Wie ist denn das mit der psychologischen Betreuung von Österreichern?)

Man schreit immer nach der Betreuung derjenigen, die die Abschiebung durchzuführen haben. Natürlich ist das notwendig, aber genau so eine Betreuung brauchen eigentlich auch die Leute, die abgeschoben werden, denn sie kommen ja nicht "auf lustig" nach Österreich. Die meisten sind tagelang zu Fuß unterwegs, haben mit irgendwelchen Booten irgendwelche Meere überqueren müssen, sind erst durch sonstige Eskapaden überhaupt nach Österreich gelangt. Und von diesen Menschen nimmt man an, daß sie das gemacht haben, weil es so lustig ist?! Ich glaube das nicht!

Ich kenne einige dieser Menschen, und ich muß Ihnen sagen: So viel Leid und so viel Angst, wie diese Menschen durchmachen, bis sie überhaupt nach Österreich kommen, und die Art und Weise, wie sie hier behandelt werden, sind unglaublich! Es ist unglaublich! Ich wünsche niemandem hier im Haus, einmal Flüchtling zu sein, aber gehen Sie einmal drei Tage lang ohne Geld durch ein fremdes Land, und erzählen Sie mir dann, wie es Ihnen gegangen ist, und das, obwohl Sie alle diplomatischen Möglichkeiten hinter sich wissen. – Es geht Ihnen schrecklich. Versuchen Sie es einmal! Fahren Sie in ein Land, dessen Sprache Sie nicht sprechen.

Ich möchte daher folgenden Antrag meiner Fraktion einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Dr. Gredler, Partnerinnen und Partner betreffend Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates zur Beratung des Bundesministers für Inneres

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch eine Verordnung einen Menschenrechtsbeirat einzurichten, der den Bundesminister für Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte durch die Sicherheitsexekutive berät. Diesem obliegt es, die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte zu begleiten und dem Bundesminister für Inneres Verbesserungen vorzuschlagen."

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Herr Bundesminister! Sie haben vor, in ein Zehnergremium nur fünf NGOs hineinzubringen. Ich frage Sie nun: Sind die fünf anderen etwa Herr Sika, Herr Matzka und sonstige Beamte Ihres Ressorts, oder sind das Personen, die wirklich völlig unabhängig nur die Menschenrechte im Auge haben?


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