Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 117

gesagt, das Klügste wäre, ihr würdet euch zusammensetzen und über die auch vom Land Vorarlberg eingebrachte Idee eines finanziell abgegoltenen Aussteigens aus dem Vertrag reden.

In dem Augenblick, in dem diese Bereitschaft erklärt wurde, wurden auch wieder die Restzahlungen von der Verbundgesellschaft geleistet. Daher reden wir im Augenblick von einem vertragskonformen Verhalten beider Partner, wobei es jetzt Gespräche darüber geben wird, ob sich die Verbund aus diesen Leistungen freikauft, weil es keine Aussicht gibt, jemals wieder ein Preisszenario zu erzielen – clausula rebus sic stantibus natürlich –, wie es diesem Vertrag seinerzeit zugrunde gelegt worden ist. – Soviel dazu.

Ich darf auch auf die anderen Fragen eingehen. Zunächst: Wir haben das ElWOG hier in einer Weise beschlossen, die etwas über den EU-Liberalisierungsschnitt hinausgeht, weil es darum ging, daß in Österreich gerade die Industriepreise im oberen Drittel der europäischen Preisskala gelegen sind, während die Konsumentenpreise im unteren Drittel der europäischen Preisvergleichsskala angesiedelt sind. Über die österreichische Preisregelung wurden die verarbeitende Industrie und zum Teil das Gewerbe über Jahrzehnte hinweg zugunsten der Konsumenten belastet. Daher war der größte wirtschaftliche Handlungsbedarf zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit bei den Industriepreisen gegeben.

Ich darf daran erinnern, daß ich hier von diesem Platz aus gesagt habe: Ich glaube nicht, daß der vorgesehene lange Liberalisierungszeitraum halten kann, weil zu viel in der E-Wirtschaft wegzubrechen beginnt. Ich habe auch gesagt, daß ich glaube, daß schon in der nächsten Periode das Wahlrecht des Konsumenten möglich sein muß.

Dazu zwei Informationen an das Hohe Haus: Bei der letzten Sitzung der Energieminister wurde ein Zwischenbericht (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist keine Antwort auf unsere Fragen!) – ich bin dabei, es zu beantworten – über die Liberalisierungsumsetzung gegeben, wonach 60 Prozent der europäischen Konsumenten bereits voll liberalisiert worden sind. 60 Prozent im Bereich der Europäischen Union!

Ich glaube, daß das sehr vernünftig wäre – um einen Fall zu nennen, der zeigt, daß es manchmal vielleicht etwas schwierig ist, nämlich dann, wenn ein Bundesland, eine regionale Stromgesellschaft heftig gegen Temelin mobilisiert, gleichzeitig aber bayrischen Atomstrom in großen Mengen kauft (Abg. Parnigoni: Weil es beteiligt ist!); das sind lustige Dinge, die wir in der Zwischenzeit erlebt haben und aus denen viele lernen können –, und ich bleibe dabei: Wenn dieser Befund der Europäischen Union stimmt – ich sage nochmals, es spricht vieles dafür –, so meine ich, daß das klug wäre, und zwar gerade in Zeiten, in denen wir Energieressourcen einspeisen, die nicht immer zum Marktpreis zu erhalten sind, für die aber der Konsument, weil er erneuerbare Energie haben will, bereit ist, einen allenfalls höheren Preis zu bezahlen, weil er Wasserenergie und nicht Energie A, B oder C haben möchte. Das kann eine sehr vernünftige Antwort auf die vernünftige Überlebensstrategie der Wasserkraft in Österreich sein.

Nächste Frage: Inwieweit tangiert § 69 das deutsche Urteil? – Ich muß dazu ganz kurz sagen: Gesehen aus der österreichischen geschichtlichen Gleichung war die Verbundgesellschaft die österreichische Lösung einer zentralen Energieerzeugung schlechthin, wobei die Länder ihr gesamtes Risiko auf den Bund "outgesourct" haben. Es war ja so, daß über diverse Anleihen, über die Verschuldungsstrategien des Verbundes – quasi auf die Bundesebene – jene Strommengen produziert wurden, die von den Baukosten irgendwie vorfinanziert werden mußten. Zur Finanzierung dieser Langzeitbaukosten gab es auch die Koordinations- und Lieferverträge.

Das ist an sich ein ganz vernünftiges System, und es wird dort genau dasselbe gelten, was jetzt beim Illwerke-Vertrag gilt: Wer Langzeitverträge, die Vorfinanzierungsfunktion haben, nicht einhält, muß sich dann in Alternativlösungen der Vor- respektive Ausstiegsfinanzierung hineindenken.

Und der zweite Punkt: Gehen wir nicht davon aus, daß alle Mengen an Strom, die heute zu Spottpreisen in Europa gehandelt werden, zu einer ausreichenden österreichischen Basisversorgung einsetzbar sind. Aber ich bleibe – nochmals! – dabei: Die Verbundgesellschaft war die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite