Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 150

17.45

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wir werden dem Entschließungsantrag 902/A (E) aus grundsätzlichen Erwägungen zustimmen, obwohl er eine große Menge Fehler, Lücken und Schwächen aufweist. So dürfte die Antragstellerin unter anderem übersehen haben, daß es in Österreich keine 18jährigen Kinder gibt.

Was jedoch viel wichtiger ist: Er widerspricht den §§ 15, 16 und 17 des österreichischen Wehrgesetzes. Es wäre vernünftiger und klüger gewesen, wenn man solches vorhat, vorher das Wehrgesetz zu ändern, das eine frühere Dienstleistung ermöglicht. Als man es damals eingeführt hat, hat man sich etwas dabei gedacht: Um den Lehrlingen nach dem Abschluß ihrer Lehre nicht ein Verlustjahr zu bescheren, sondern ihnen die Möglichkeit zu geben, gleich im Anschluß daran den Wehrdienst zu leisten, hat man diese Altersgrenze in Österreich bewußt eingeführt. Aber man wollte wahrscheinlich nur schnell einer gut klingenden Resolution zustimmen und hat das zuwenig durchdacht.

Man wird weiters von seiten des Verteidigungsministeriums eine Änderung im Schul- und Studienplan des Militärrealgymnasiums durchführen müssen, weil die Schüler an dieser Anstalt in diesem Alter beginnen, ihren Wehrdienst abzuleisten. Das scheint man jedoch bei der ÖVP oder im Verteidigungsministerium übersehen zu haben. Aber es ist ja nicht das erste Mal, daß der Verteidigungsminister und sein Ministerium in der Eile etwas übersehen, was man nachher mühsam reparieren muß. Das ist nicht unsere Sache, sondern Sache des Verteidigungsministeriums.

Aus grundsätzlichen Erwägungen aber, weil wir die Intention, die dahintersteht, für richtig halten, werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

17.47

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, daß es möglich war, im Außenpolitischen Ausschuß einen Konsens über Materien zu erzielen, die eigentlich sehr geduldig auf ihre Behandlung gewartet haben. Wenn ich die Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes hernehme, hätte ich mir natürlich gewünscht, daß diese nach den Gesprächen von Rom und nach dem Abkommen von Rom sofort dem Parlament zugewiesen worden wäre. Das war bis jetzt nicht möglich. Frau Staatssekretärin! Sie werden uns sicher dahin gehend unterstützen, daß wir nach Senegal und Sierra Leone – das sind die ersten beiden Staaten, die das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert haben – vielleicht als drittes Land dieses Dokument ratifizieren, sodaß man sichergehen kann, daß so schnell wie möglich die Installierung eines Internationalen Gerichtshofes für Fälle von menschenverachtendem Verhalten in kriegerischen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb eines Territoriums erfolgt. Es soll die Möglichkeit der Anklage und den entsprechenden Schutz für die Bevölkerung geben, zumindest im nachhinein zu ihrem Recht zu kommen.

Ich freue mich, daß das nicht zum Zankapfel dieses Hauses gemacht wurde, sondern daß mein Antrag von den Regierungsparteien angenommen worden ist und wir uns dadurch einigen konnten.

Dasselbe gilt im großen und ganzen auch für den Schutz von Kindern in kriegerischen Auseinandersetzungen und bewaffneten Konflikten. In diesem Zusammenhang möchte ich mich sehr herzlich bei der Vertreterin von UNICEF bedanken, die sich vehement dafür eingesetzt hat, daß wir dieses Thema im österreichischen Parlament auf die Tagesordnung nehmen und diskutieren. (Das rote Licht auf dem Rednerpult beginnt zu blinken.) – Ich glaube nicht, daß ich eine Redezeitbeschränkung eingegeben habe, Herr Präsident, aber es ist egal, ich werde mich trotzdem bemühen, sehr schnell zu sein.


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