Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 153

nationalen Gremien, sei es im Rahmen der Europäischen Union oder auch bei den Vereinten Nationen, dafür einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch ich möchte UNICEF Österreich ganz besonders für den Einsatz gerade in diesem Zusammenhang danken. UNICEF Österreich hat mit dem Kinderbotschafter Thomas Brezina eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen, um gegen den Mißbrauch von Kindern als Soldaten aufzutreten, die noch bis Ende Juni läuft, und es ist natürlich jeder herzlich eingeladen, diesen Aufforderungen beizutreten. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf abschließend sagen, daß ich sehr froh darüber bin, daß wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam zustande gebracht haben, und daß der österreichische Nationalrat ein deutliches Signal gegen den Mißbrauch von Kindern, insbesondere als Kindersoldaten oder auch als Minenräumer oder was immer, setzt. Ich bin froh, daß es dieses gemeinsame Signal gibt. In diesem Sinne kann ich Sie, Frau Staatssekretärin, nur ersuchen, gemeinsam mit dem Herrn Außenminister diesbezüglich weiter aktiv tätig zu bleiben. Ich bin in Kenntnis Ihrer Personen auch überzeugt davon, daß Sie das tun werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.00

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Vorredner haben schon sehr viel über diesen Antrag betreffend Kindersoldaten gesagt. Nach meinem Dafürhalten geht es nicht nur um die Kindersoldaten, sondern generell um die Rechte der Kinder, weil Kinder besonders von Kriegen und kriegerischen Auseinandersetzungen betroffen sind, weil Gefahr für Leib und Leben besteht, weil sie in Bürgerkriegen besonders leiden, aber auch deshalb, weil vor allem in Ländern der Dritten Welt Kinderarbeit, Prostitution, sexuelle Ausbeutung und so weiter vorherrschen. Es geht nach meinem Dafürhalten also primär nicht nur um Kindersoldaten, sondern generell um den Schutz der Kinder.

Bedauerlicherweise ist es nicht gelungen, im Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention die Anhebung des Mindestalters für den Militärdienst von 15 Jahren auf 18 Jahre zu verankern, aber dafür ist zumindest die universelle Ratifikation gelungen. Laut § 8 des Internationalen Strafgerichtshofes ist die Zwangsrekrutierung von Kindern unter 15 Jahren verboten und wird als Kriegsverbrechen geahndet oder soll als Kriegsverbrechen geahndet werden, was ein bedeutender Fortschritt wäre, weshalb ich Sie bitte, auch dringend darauf zu drängen, dieses Statut zu ratifizieren.

Abgesehen von der unhaltbaren Situation in Kriegsgebieten brauchen Kinder daraus resultierend explizit Schutz und Hilfe. Das heißt, es müssen auch kindliche Fluchtgründe im Asylverfahren nach meinem Dafürhalten berücksichtigt werden, also nicht nur die Heranziehung von Kindern als Kindersoldaten, sondern auch Kinderarbeit, sexuelle Ausbeutung oder weibliche Genitalverstümmelung sind kindliche Fluchtgründe.

Das betrifft jetzt zwar nicht Sie, Frau Staatssekretärin, aber es gibt kein einheitliches Alter im Asylverfahren – derzeit 19 Jahre – und im Fremdengesetz – derzeit 16 Jahre – betreffend Kinderflüchtlinge. Ich glaube, diesbezüglich sollten wir auch von österreichischer Seite her einiges tun, damit über minderjährige Flüchtlinge keine Schubhaft verhängt werden kann, damit Clearing-Stellen eingerichtet werden, um kindliche Fluchtgründe zu prüfen, und um überhaupt generell anzuerkennen, daß es kindspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren gibt.

Das zweite ist die Institutionalisierung des Internationalen Strafgerichtshofes. Es hat vom 15. Juni bis 18. Juli 1998 eine diplomatische Konferenz zur Schaffung eines solchen Strafgerichtshofes stattgefunden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, mit dem die schwersten internationalen Verbrechen geahndet werden sollen, die da sind: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, Mord, Versklavung, Folter, Deportation, Vergewaltigung, Apartheid, erzwungene Schwangerschaft sowie Kriegsverbrechen und Aggressionskrieg. Es haben damals 120 Staaten für diesen International Criminal Court


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