Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 155

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend die Prüfung "Förderungen der Organisation ‚World Vision‘ durch den Bund; insbesondere Klärung der Frage, wie es zu diesen Förderungen gekommen ist (Interventionen, personelle Verflechtungen, Parteien- bzw. Wahlkampffinanzierung), wie die Förderungen abgewickelt, evaluiert und abgerechnet wurden" (1823 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Apfelbeck vor. Keine Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.07

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses wurde vom Nationalrat zu dem Zwecke eingerichtet, Gebarungsprüfungen selbst durchzuführen. Der Ständige Unterausschuß tritt in Erfüllung dieser Aufgabe anstelle des sonst als Hilfsorgan des Nationalrates fungierenden Rechnungshofes – mit denselben Rechten und auch Pflichten. So ist der Rechnungshof befugt, unter anderem von den geprüften Stellen jederzeit schriftlich oder auf kurzem Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen. Ich bin daher der Meinung, daß auch dieser Ständige Unterausschuß des Rechnungshofes diese Rechte hat. Die durch diesen Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofes zu Prüfenden müßten daher die Anfragen ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar beantworten und alle verlangten Auskünfte auch erteilen.

Eine erfolgreiche Erfüllung seiner Aufgaben wäre nicht denkbar, wenn die Akteneinsicht einer Beschränkung unterläge, meine Damen und Herren! Würde der Rechnungshof seiner Kontrollaufgabe aber so nachkommen wie dieser Unterausschuß, dann könnten wir ihn ersatzlos streichen und dem Steuerzahler damit viel Geld ersparen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17 Anträge der Opposition wurden mit der Mehrheit der Regierenden niedergeschmettert mit dem Bemerken, dies seien eben demokratische Entscheidungen. Erst in der dritten Ausschußsitzung durften erstmals ausgesuchte Auskunftspersonen befragt werden, davor begnügte man sich mit Debatten zur Geschäftsordnung und einem Beschluß, die Bundesministerien um einen Bericht zu ersuchen. (Abg. Dr. Lukesch: Das steht in der Geschäftsordnung, Frau Kollegin! Das ist geschäftsordnungskonform!)

Herr Kollege Lukesch! Sie zitieren hier die Geschäftsordnung. Sie verwechseln diesen Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofes mit einem "normalen" Unterausschuß des Rechnungshofes, den Sie jederzeit einsetzen könnten. (Abg. Dr. Lukesch: Sie verwechseln ihn mit einem Untersuchungsausschuß!) Dieser hat natürlich andere Rechte, nämlich genau die Rechte, die Sie jetzt meinen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Bereitschaft der Bundesministerien, an der Aufklärung mitzuwirken, hielt sich sehr in Grenzen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Lukesch und Dkfm. Holger Bauer.) So zum Beispiel hat uns das Bundeskanzleramt gezeigt, welchen Stellenwert dieser Ständige Unterausschuß des Rechnungshofes hat. Anstelle des geforderten Erhebungsberichtes wurde uns lediglich die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Herrn Abgeordneten Öllinger übermittelt, aber das dafür mit Rückschein und streng vertraulich – eine Anfragebeantwortung, die jeder Abgeordnete hier im Haus ohnehin bekommen würde. Kein Abgeordneter von SPÖ oder ÖVP hat daran Anstoß genommen. Im Gegenteil: Diese Vorgangsweise wurde noch verteidigt.


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