Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 179

werden. Diese sind unfinanzierbar, zumindest mit dem, was Ihnen bis jetzt an Budgetmitteln zur Verfügung gestellt wurde, Frau Bundesministerin! Absolut unfinanzierbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mit dieser Meinung stehe ich nicht allein da. Ich zitiere aus der Begutachtung des Rechnungshofes, und es würde mich sehr interessieren, was Sie, Frau Bundesminister, dazu sagen:

Weiters erscheint es dem Rechnungshof geboten, darauf hinzuweisen, daß das Akademien-Studiengesetz, wie Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer in ihrem Begleitschreiben ausführt, einen zentralen, unumgänglichen Schritt auf dem Weg zur Hochschule darstellt. Der offensichtlich intendierte Abschluß dieser Entwicklung hätte voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf die Lehrerbesoldung. – Zitatende.

Also, Frau Bundesministerin! Wie viele Milliarden kostet uns dieser Beschluß, den Sie heute mit den Regierungsparteien fassen wollen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.52

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vor allem an Herrn Kollegen Schweitzer gerichtet ein paar Richtigstellungen. Warum fürchten Sie sich vor einer weiteren Differenzierung des tertiären Bereichs? (Abg. Mag. Schweitzer: Ich fürchte mich nicht davor, ich habe es festgestellt!) Sie haben das aber so dargestellt. (Abg. Mag. Schweitzer: Ich fürchte mich vor den Kosten!) Das ist eine Entwicklung, die noch zu beobachten ist. Damit, daß wir ein Universitäts-Studiengesetz beschlossen haben und die notwendigen dienstrechtlichen Konsequenzen erst nachjustieren, haben Sie doch auch kein Problem. Stellen Sie das also nicht als Sonderfall dar! (Demonstrativer Beifall des Abg. Amon.)

Zweiter Punkt: Transformationsprozeß. Das ist ebenfalls kein Problem, weil damit ein anderer Weg beschritten wird als bei den die Universitäten betreffenden Gesetzen, über die wir jahrelang diskutiert haben. Wir haben sie sehr genau ausgefeilt und danach als fertige, ausgereifte, durchstrukturierte Materie vorgelegt, es wurden aber lange Übergangszeiten darin verankert. In Summe ist die Ergebnisorientierung in jedem Fall gegeben, nur wurde eben ein anderer Weg beschritten.

Ich bin daher der Meinung, daß Sie da ein persönliches Problem hineininterpretieren. Der Erfolg wird an uns liegen, die wir dieses Gesetz begleiten, und an den Akademien selbst, die dafür sorgen sollen, daß es diese neuen Formen im Jahre 2007 geben wird.

Ich habe allen Grund dazu, mich heute und hier darüber zu freuen, daß es mit dem heutigen Beschluß Verbesserungen geben wird, nämlich eine Verbesserung der Ausbildung der Pflichtschullehrer, ausgeweitet um den Bereich der Erwachsenenbildung und allenfalls der Freizeitbildungsberufe. Ich bin weiters sehr froh darüber, daß damit die universitäre Lehrerausbildung, nämlich jene der Lehrer an höheren Schulen, unangetastet bleibt – diese ist im Universitäts-Studiengesetz eindeutig geregelt –, und ich bin ebenso sehr froh darüber, daß so wie die erste große Verbesserung der Pflichtschullehrerausbildung mit dem Schulgesetzwerk 1962 auch die heutige Verbesserung unter der Ministerschaft einer ÖVP-Politikerin erfolgt. Ich bin sehr froh darüber, daß wir in diesem Bereich etwas weiterbewegt haben.

Was haben wir bewegt? Was steht im neuen Akademien-Studiengesetz? – Einerseits wird, wie ich bereits gesagt habe, dadurch die Ausbildung der Pflichtschullehrer verbessert. Aufgrund welcher Tatsache? – Durch eine bessere wissenschaftliche Fundierung und eine Ausweitung der Autonomie in der Studienplangestaltung. Denn bisher waren doch die Akademien im wesentlichen verschulte oder schulisch organisierte Anstalten, die nun mehr und mehr die Möglichkeit zur freien Auswahl erhalten werden.


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