Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 195

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung bei Vorliegen der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Zum Gesetzentwurf betreffend eine Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 in 1795 der Beilagen hat Abgeordneter Dr. Graf einen Rückverweisungsantrag gestellt.

Wir stimmen daher zunächst über diesen Rückverweisungsantrag ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, daß der Gesetzentwurf in 1795 der Beilagen an den Unterrichtsausschuß rückverwiesen wird, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1795 der Beilagen.

Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf wurde mehrheitlich in zweiter Lesung angenommen.

Ich bitte um das Votum der dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1796 der Beilagen.

Der Entwurf betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird. Er kann gleichfalls im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur bei Vorliegen des Quorums der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jetzt jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist bei Vorliegen des erforderlichen Zweidrittelquorums mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, abermals bei Vorliegen der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen betreffend Auflösung der Pädagogischen Institute.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

13. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1058/A der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl, Dr. Dieter Antoni und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird (1797 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1752 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (1798 der Beilagen)


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