Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 194

20.54

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Lehrerbildung in Österreich ist eine gute Ausbildung. Ich möchte deshalb zu dieser Diskussion zum Akademien-Studiengesetz drei Klarstellungen treffen.

Erstens: Wir dürfen stolz sein auf unsere Pädagogischen Akademien, auf die Ausbildung der Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen. Es ist eine sehr gute Ausbildung. Sie ist in Europa anerkannt, und es wurden in den letzten Jahren zahlreiche neue Akzente gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweite Klarstellung: Dieses Akademien-Studiengesetz gibt den Pädagogischen Akademien in einer konsequenten Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges mehr Autonomie, mehr Selbständigkeit und mehr Möglichkeiten, schnell auf Herausforderungen zu reagieren. Ich möchte auch ganz klar dazu feststellen, daß diese erweiterte Autonomie im Akademien-Studiengesetz keine Kosten verursacht. Wir haben das genau besprochen und durchdiskutiert.

Nun noch eine dritte Klarstellung: Dieses Akademien-Studiengesetz ist ein Gesetz, das ein klares Ziel vorgibt, das in acht Jahren zu erreichen ist. Wir wollen nicht ein einziges Mal eine Enquete machen und lieb darüber reden, was wir vielleicht machen wollen, sondern wir stellen ganz klar und deutlich fest: Uns ist die Lehrerausbildung so wichtig, daß sich die Pädagogischen Akademien zu Hochschulen für pädagogische Berufe weiterentwickeln sollen, und das wollen wir gemeinsam mit einer fixen Kommission erreichen. Wir machen also Management mit Planung und nicht Management by Chaos. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mit diesem Akademien-Studiengesetz wird der konsequente Weg im Bildungsbereich, den diese Regierung eingeschlagen hat, fortgesetzt, und zwar mehr Eigenständigkeit für unsere Bildungseinrichtungen und Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Damit legen wir die Grundlage für eine zukunftsorientierte Ausbildung unserer Jugendlichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters wird nicht gewünscht. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt erfolgt.

Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1794 der Beilagen ab.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Antoni und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Beim Akademien-Studiengesetz handelt es sich im Sinne des Artikels 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz um eine Materie, für die ein qualifiziertes Quorum vorgeschrieben ist, und zwar mindestens die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder und eine Zweidrittelzustimmung.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Es liegt nur ein Abänderungsantrag vor, und ich lasse daher sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Antoni und Genossen betreffend § 12 Abs. 2 sowie § 25 Abs. 1 abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich das Vorliegen des verfassungsmäßig vorgeschriebenen Zweidrittelquorums fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite