Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 197

23. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962) in der geltenden Fassung geändert wird (1807 der Beilagen)

24. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 712/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (1808 der Beilagen)

25. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 732/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 (BGBl. Nr. 76/1985) in der geltenden Fassung geändert wird (1809 der Beilagen)

26. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Entschließungsantrag 794/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend die Abschaffung der Schulsprengel für öffentliche Pflichtschulen (1810 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 26 der Tagesordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erstem Debattenredner Herrn Abgeordnetem Dr. Grollitsch das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.04

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Verehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man die Fülle der nunmehr verlesenen Tagesordnungspunkte im Unterrichtsbereich sieht, könnte man den Eindruck gewinnen, daß man hier am Abend fleißig geworden ist, daß eine Art Endspurt das Ressort beflügelt. Bei genauerem Hinsehen bleibt allerdings neben der Antragseuphorie der Frau Lehrerin Schaffenrath lediglich eine Schulunterrichtsgesetznovelle samt Begleitmaßnahmen, die die Durchführung von Reife-, Diplom- beziehungsweise Abschlußprüfungen neu regelt.

Frau Bundesminister! Die Ablegung von Projektarbeiten als Diplom- und Abschlußarbeiten stellt in der Tat einen begrüßenswerten Reformschritt dar. Doch wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail. Da wird etwa nicht durch eine ausreichende mündliche Überprüfung der Kenntnisse von Inhalten von Projektarbeiten die Möglichkeit geschaffen, daß Trittbrettfahrer im Falle einer Gruppenarbeit aufgedeckt werden. Oder: Da sieht der Entwurf vor, daß nach § 36a "Zulassung zur Prüfung" auch jener Prüfungskandidat zur Ablegung der Hauptprüfung berechtigt ist, der die letzte lehrplanmäßige Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen hat und in dieser Schulstufe in einem Pflichtgegenstand gar nicht oder mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. Auch die Einschränkungen zu dieser Passage lassen vermuten, daß zum Taktieren förmlich eingeladen wird.

Aus diesem und anderen Gründen können wir Freiheitlichen dieser Vorlage letztlich doch nicht zustimmen, auch wenn wir, wie gesagt, die Einführung von Projektarbeiten sehr begrüßen und dem Thema positiv gegenüberstehen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite