Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 209

schier unmöglich. Lassen Sie mich einige Bemerkungen zur SchUG-Novelle machen. Durch diese Novelle wird es in Zukunft möglich und rechtlich abgesichert sein, daß nach den jeweiligen Prüfungsverordnungen Projektarbeiten im Rahmen der Reife- und Diplomprüfungen beziehungsweise Abschlußprüfungen möglich sind.

Projektarbeiten sind – wie wir schon gehört haben – in den Schulen nichts Neues. Sie sind auch schon bisher laufend durchgeführt worden. Es hat sich dabei gezeigt, daß das selbständige, fächerübergreifende, praxisbezogene Erarbeiten von Themen und Inhalten den Schülerinnen und Schülern sehr viel gebracht hat. Die Arbeit im Projektteam fördert die Teamfähigkeit, von der heute landläufig immer mehr die Rede ist.

Diese gesetzlichen Regelungen sind auch zeitlich gesehen schon höchst notwendig, weil die abschließenden Prüfungen, die Diplomprüfungen und Abschlußarbeiten bereits begonnen haben, wie eine Arbeit bestätigt, die ich Ihnen hier mitgebracht habe. Es handelt sich dabei um eine Projektarbeit – man muß sich deren Umfang einmal ansehen! –, die einen äußerst interessanten Bereich zum Thema hat.

Es geht dabei – es ist eine Arbeit im Rahmen der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt – um die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen auf die Landwirtschaft im Grundwassersanierungsgebiet. Das Thema ist in dieser Arbeit sachlich hervorragend aufbereitet, und es gibt eine ganze Reihe von Betroffenen, die an diesen Inhalten Interesse haben könnten, zum Beispiel die betroffenen Landwirte, die Gemeinden sowie auch Betriebe in solchen Zonen und Regionen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Daher meine ich, daß es neben dieser SchUG-Novelle auch notwendig sein wird, das schulische Umfeld auf diese neuen Möglichkeiten hinzuweisen. Mit schulischem Umfeld meine ich die Wirtschaft, die Betriebe, ich meine aber auch öffentliche Institutionen wie die Gemeinden und die Verbände, denen man meiner Ansicht nach sagen muß, daß künftig vermehrt Schülerinnen und Schüler mit diversen Projektanliegen auf sie zukommen werden. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, daß man dort nicht immer mit offenen Armen aufgenommen wird. Man muß aber, wie ich meine, darauf hinweisen, daß gut erarbeitete Projekte auch für die Betroffenen oder für die Projektpartner sehr viel an Neuem und Wertvollem mit sich bringen.

Kurz noch eine Bemerkung zur Kostenauswirkung dieses Bundesgesetzes oder dieser Novelle: Es soll angeblich zu Mehrkosten im Ausmaß von 2,7 Millionen Schilling im Bereich des Unterrichtsministeriums und von 1 Million Schilling für die land- und forstwirtschaftlichen Schulen kommen. Ich hoffe nur, daß die zugrundeliegenden Daten in den Erläuterungen auch tatsächlich stimmen.

Zum Schluß möchte ich den Einwand der Bundesarbeitskammer in der Stellungnahme zum neuen SchUG nicht unerwähnt lassen und diesem Einwand auch nähertreten. Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, daß Externistenprüfungen von der im Gesetz vorgesehenen Prüfungsgebühr befreit werden. Es handelt sich bei dieser Gruppe meist um Berufstätige, die Schulabschlüsse im zweiten Bildungsweg nachholen und sicherlich nicht zu den Großverdienern gezählt werden können. Meine Damen und Herren! Lebensbegleitendes Lernen sollte letztlich nicht an Ausbildungskosten oder gar an Prüfungsgebühren scheitern! (Beifall bei der SPÖ.)

21.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Herr Mag. Schweitzer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.57

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde der Schulunterrichtsgesetz-Novelle, die die Regelung vorsieht, daß Vorprüfungen zur Reifeprüfung beziehungsweise Klausurprüfungen durch Projektarbeiten ersetzt werden können, zustimmen, weil ich der Ansicht bin, daß Projektarbeiten das kreative Potential junger Menschen erschließen und es dadurch zu einer Entwicklung der Kreativität kommt. Ich halte das allemal für sinnvoller als das Abprüfen von Wissen, das


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