Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 254

1.00

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Respekt vor den Gefühlen betroffener Eltern wird der Nationalrat heute eine Novelle zum Personenstandsgesetz beschließen, eine Novelle, für die im Ausschuß von allen im Nationalrat vertretenen Parteien ein Abänderungsantrag mit unterzeichnet wurde und die vom Inhalt her nur für äußerst wenige Menschen von Bedeutung sein wird.

Wir wollen mit dieser Novelle jenen betroffenen Eltern helfen, die sich auf die Geburt eines Kindes gefreut haben und dann wegen einer Totgeburt einer schweren psychischen Belastung ausgesetzt worden sind. Geburts- und Totenschein sind oft das einzige, was diesen Eltern von ihrem Kind bleibt. Bisher war es so, daß für totgeborene Kinder lediglich ein Auszug aus dem Sterbebuch vorlag. Vorname, Familienname und Religionszugehörigkeit wurden auf diesem Auszug mit einem kleinen X eingetragen. Aufgrund dieser Novelle sollen künftighin totgeborene Kinder auf Wunsch der Eltern – ich betone ausdrücklich: nur auf Wunsch der Eltern – einen Namen bekommen, und es soll eine weitgehende beurkundungsrechtliche Gleichbehandlung mit lebend geborenen Kindern erreicht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Ausschuß waren wir uns alle einig darüber, daß wir mit dieser Novelle für die Trauerarbeit der Eltern einen bedeutungsvollen Schritt setzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Platter. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.02

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme der vorliegenden Änderung des Personenstandsgesetzes selbstverständlich sehr gerne zu, weil ich es verstehe und weil es nachvollziehbar ist, daß künftig bei einer Totgeburt auf Wunsch der Eltern eine Namensgebung möglich sein soll.

Aus persönlicher Erfahrung und Betroffenheit weiß ich, wie sehr es schmerzt, wenn man ein Kind verliert. So verhält es sich zweifellos auch bei Totgeburten. Wenn es zu einer Totgeburt gekommen ist, dann führt der Weg zum Standesamt, und der Standesbeamte hat nur die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Sterbebuch zu machen. Darin steht in den Rubriken "Vorname" und "Familienname", aber auch "Religionszugehörigkeit" jeweils ein X. Dafür haben die Eltern teilweise überhaupt kein Verständnis.

Ich habe mit meinem Standesbeamten über diese Angelegenheit gesprochen. Er sagte mir, daß er sehr froh über die Intention des Gesetzgebers ist, eine Änderung zuzulassen, wenn ein entsprechender Wunsch der Eltern vorhanden ist. Auf meine Frage, in welchem Ausmaß dafür der Verwaltungsaufwand steigen wird, sagte er zu mir, daß das zu vernachlässigen sei.

Daher ein Ja zu dieser Gesetzesänderung und einen Dank an jene Abgeordneten, die diese Gesetzesinitiative ergriffen haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Die Restredezeit des Klubs beträgt 9 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

1.04

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit werde ich von meiner Restredezeit, die ich der Wortmeldung des Herrn Ministers zu verdanken habe, nicht Gebrauch machen. Meine Wortmeldung soll nur unser Votum verstärken.

Ich möchte feststellen, daß wir diesem Antrag zustimmen werden, und zwar deshalb, weil wir größtes Verständnis dafür haben, daß Eltern, die das furchtbare Schicksal erleiden, daß ein Kind tot zur Welt gebracht wird, die Bekräftigung haben wollen, daß dieses Kind einen Namen hat und dadurch die Beziehung verfestigt wird.


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