Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 71

ten gibt. Ich denke, diese neue Selbständigkeit oder dieses Unternehmertum auch für Frauen ist wirklich nicht nur eine Schiene, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch zukunftsweisend.

Ich möchte hier auf ein Modell in der Steiermark hinweisen, das österreichweit das erste Modell für Frauen in dem Sinne ist, daß es wirklich um die konkrete Umsetzung geht, um einen Unternehmenspark für Frauen. Es handelt sich dabei um das erste Gründerinnenzentrum in der Steiermark. Ich weiß, daß es daneben sehr viele gut funktionierende Beratungseinheiten gibt, aber noch kein konkretes Angebotsservice für Unternehmerinnen, die sich manchmal noch schwerer tun, die sich nicht hineinfinden, die nicht hineinpassen in diese Industrieparks.

Da der Herr Bundesminister gesagt hat, er hat den Auftrag für neue Formen oder neue Angebote gegeben, so kann ich vielleicht auch einen Beitrag leisten: Wir haben dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, und die Ergebnisse zeigen, daß es genau jene Branchen, die in diesem Gründerinnenzentrum angeboten werden, sind, die genützt werden oder eben zum Zug kommen sollten. Ich habe leider keinen so schönen Plan oder keine so schöne Karte, wie unser Kollege Stummvoll sie hatte, aber das sind (die Rednerin hält einen Plan in A-4-Format in die Höhe) an die 1 000 Quadratmeter. Hier können ungefähr 30 Unternehmerinnen einziehen und in folgenden Bereichen arbeiten: Marketing, Graphik, PR, neue Medien, Internet-Service, Web-Design, Consulting, technische Dienstleistungen, insbesondere im EDV-Bereich, Telearbeit – auch wenn sie immer wieder schlechtgemacht wird, Telearbeit ist eine neue Form, die natürlich noch sozialrechtlich abgesichert werden kann –, aber auch sehr viele neue Berufe im Gesundheitssektor, diverse Seminaranbieter, Psychotherapie, Soziales und vieles mehr.

Was meine ich damit? – Ich meine, man sollte auch positive Beispiele auflisten. Kollegin Konrad schmunzelt, denn sie hat ja mit dem Business Center begonnen und weiß, wie gut die Beratung läuft und daß es danach eine konkrete Umsetzung geben muß. Ich meine also, daß wir positive Beispiele aufzeigen und nicht immer nur bei der Miesmacherei hängenbleiben sollten.

Ganz zum Schluß möchte ich nur noch auf die Regelung in bezug auf die Notstandshilfe hinweisen. Da ist es, glaube ich, mit dem Antrag Reitsamer und Feurstein gelungen, einen Schritt weiterzukommen in bezug auf Absicherung für Frauen, die über diesen Schutz hinaus eine weitere Absicherung bezüglich Krankenversicherung und Pensionsanspruch brauchen.

Wir sollten darauf hinweisen, daß das die ersten Schritte sind und daß es erstens durch die Scheidungsreform und zweitens durch diese Form, die insbesondere aus der Ausschußbemerkung hervorgeht, auch eine sozialrechtliche und pensionsrechtliche Absicherung gibt. Daß in der Folge das Pensionssplitting, das wir seitens der ÖVP uns wünschen und das wir immer wieder forcieren, kommen muß, ist uns sicher allen klar. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.42

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek, Gaugg und Meisinger zum Antrag der Abgeordneten Reitsamer, Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:


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