Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 99

Folge. Abgesehen vom Arbeitnehmerschutz ist bei sehr verantwortungsvollen und risikoreichen Tätigkeiten ein ausgeruhter Dienstnehmer wichtig.

Kurz noch zu dem Abänderungsantrag, mit dem Kollege Öllinger so unzufrieden ist: Dieser ändert ja nichts grundsätzlich, sondern adaptiert nur Dinge, die bereits möglich sind. Es entspricht auch – das gebe ich zu – dem dringenden Wunsch der ärztlichen Interessenvertretungen, und hier besonders den Frauen, den Ärztinnen. Diejenigen, die Kinder haben, haben sich nämlich diese Novelle besonders gewünscht. Ein Feiertag oder Sonntag, an dem man den Dienst verläßt, hat nur noch einen Bruchteil seines Erholungswertes, das Wochenende ist ohnehin zerstört.

Wer seine Kinder in erster Linie zur Versorgung irgendwo unterbringen muß, muß sie dann mitten während des Feiertages oder Sonntages abholen: Damit stört er auch die Tagesplanung der Betreuer. Er muß für einen weiteren Dienst abermals die Kinderversorgung sicherstellen, und somit ist auch noch ein weiteres Wochenende zerstört und hat nur einen minimalen Erholungswert. Wie schwierig und mühevoll das ist, können wirklich nur diejenigen wissen, die das jahrelang organisieren mußten. In dieser Beziehung kann ich nur sagen: Ich bin Expertin auf diesem Gebiet, weil drei Kinder während Wochenenddiensten versorgen zu lassen, war für mich früher wirklich kein Honiglecken.

Der Beginn der Woche mit dem Sonntag ist nun ein großer Vorteil und macht die Dienstgestaltung flexibler. Viele Ärztinnen sind mit Ärzten verheiratet – sie versuchen auch, ihre Dienstpläne aufeinander abzustimmen –, oder sie haben Partner wie zum Beispiel Piloten, die ebenfalls größere Absenzen von der Familie aufweisen. Das erschwert natürlich sehr das Familienleben und die Versorgung der Kinder bei Rund-um-die-Uhr-Diensten.

Nach der alten Regelung war vor einem Wochenenddienst ein verlängerter Dienst nicht möglich, jetzt kann in jeder Woche mindestens ein verlängerter Dienst verrichtet werden.

Daß die Diensteinteilung schwierig ist, liegt daran, daß nicht im nötigen Ausmaß Personal vorhanden ist, um jeden Urlaub, Krankenstand oder Kongreß gut abdecken zu können. Die Beteiligten stehen oft vor fast unlösbaren Problemen. Wir hätten auch genügend ÄrztInnen, um sie im Krankenhaus einzusetzen, es müßten die Dienstgeber nur dazu bereit sein, die Zahl der Posten zu vermehren. Sie werden sicher genügend Arbeit vorfinden und nicht untätig herumstehen.

Es besagen viele Studien, daß die Spitalspatienten zeitmäßig den meisten Kontakt mit den RaumpflegerInnen haben. Wir haben ständig gestiegene Anforderungen im medizinischen Bereich und im Dokumentationsbereich. Die ÄrztInnen und Schwestern sind sehr absorbiert. Ich wünsche mir, daß alle Spitalsarbeitgeber in Österreich mehr Personal einstellen würden. Wie gesagt, man muß dann auch über die Finanzierung reden; es wäre wünschenswert, aber es kostet etwas.

Man soll die Patienten und die dort Tätigen nicht als Kostenfaktor auf zwei Beinen sehen. Wir werden alles daransetzen, um unser besonders vorbildliches Gesundheitswesen – wir sind international vorbildlich, sowohl was die Ausstattung der Spitäler als auch das Können und die Betreuung der Patienten betrifft – noch weiter zu verbessern und noch humaner zu gestalten. Diese Novelle ist ein Schritt dazu, und wir werden weitere folgen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.32

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur drei ganz kurze Bemerkungen, weil Frau Dr. Pittermann bereits das Wesentliche erwähnt hat.

Erste Bemerkung: Es geht bei dieser Vorlage um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, insbesondere für die Apotheken, wobei natürlich angemerkt werden muß, daß die anderen EU-Staaten


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