Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 98

Ich bitte Frau Abgeordnete Dr. Pittermann zur Berichterstattung.

Berichterstatterin Dr. Elisabeth Pittermann: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich berichte zum Tagesordnungspunkt 11, 1603 und 1832 der Beilagen.

Im Bericht 1832 der Beilagen ist folgender Druckfehler zu berücksichtigen: In der Schlußformel des Berichtes entfallen die Worte "von der Bundesregierung". – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Berichterstatterin.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich gibt es Gründe, die jemanden zur Annahme dieser Vorlage bewegen könnten. Es ist ja durchaus verständlich, daß sich das Personal in Apotheken längere Blockzeiten wünscht. Aber unser Argument dagegen – und das ist der Punkt! – ist folgendes: Es handelt sich bei der Arbeit von Apothekern wie Piloten, ebenso wie von Medizinern, um derart verantwortungsvolle Tätigkeiten, daß bei diesen Berufsgruppen diese Blockzeiten, die nun ermöglicht werden sollen, schon am allerwenigsten einzusehen sind.

Im Bereich der Flugkontrollbehörde etwa hat man auch für lange und geblockte Arbeitszeiten gekämpft, weil es natürlich angenehmer ist, 12, 14 oder 16 Stunden im Block zu arbeiten. Man ist dabei aber zur Auffassung gelangt, daß es im Interesse der Sicherheit, um die es in diesem Zusammenhang auch geht, eigentlich richtiger wäre, nicht zu lange Arbeitszeiten einzuführen. Dem ist noch folgendes hinzuzufügen: Wenn man zu dem Ergebnis und zu der Überzeugung gekommen ist – aus medizinischen Gründen, aus arbeitsmedizinischen Gründen und aus humanwissenschaftlichen Gründen, was die Betroffenen anlangt –, keine derart langen Arbeitszeiten zu tolerieren, wie sie das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz noch immer vorsieht – obwohl sich schon etwas zum Besseren geändert hat –, dann kann man in diesem Punkt nur konsequent dagegen sein – trotz Respekt vor den Arbeitszeitwünschen so mancher, die davon betroffen sind. (Beifall bei den Grünen.)

14.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.27

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Seit etwas über zwei Jahren ist das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz in Kraft, nun müssen wir es das erste Mal adaptieren. Dieses Gesetz brachte für die meisten im Spital Tätigen große Vorteile, die Apotheker werden erst jetzt in diese Novelle mit einbezogen, und damit stellen wir EU-Konformität her. Es darf auch in den Krankenanstalten der Gebietskörperschaften der Arbeitnehmerschutz nicht ausgespart sein.

Bezüglich der öffentlichen Apotheken wurde im Ausschuß bezweifelt, ob mit dieser Novelle noch die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden kann. Ich möchte jene, die das bezweifelten, fragen, ob sie bereit wären, bei gleichem Entgelt derartige Einschnitte in ihrem Privatleben in Kauf zu nehmen.

Man muß sich endlich von der Vorstellung lösen, daß all diejenigen, die in Berufen arbeiten, die für die Menschen rund um die Uhr von vitalem Interesse sind, ihre Leistungen unentgeltlich oder nur mit geringem Entgelt unter Verzicht auf ihre Freizeit möglichst im Bereitschaftsdienst erbringen. Schlagen Sie solches Richtern, Lehrern oder Beamten vor – sofern man je auf den Gedanken käme, von diesen Berufsgruppen derartiges zu verlangen –, ein Aufstand wäre die


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