Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 101

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes der Apotheker erachte ich als durchaus positiv und als notwendig, vor allem wenn an Feiertagen und am Wochenende verlängerte Dienste gemacht werden können. Die bisherige Situation war aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Wir haben im Jahr 1995 eine Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales gestellt, in der wir die Problematik dargelegt haben. Aus der Beantwortung geht hervor, daß laut Kollektivvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von sage und schreibe 168 Stunden für Angestellte, also Apothekenleiter oder pharmazeutische Fachkräfte, in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken möglich sind.

Es geht dann weiter daraus hervor, daß hinsichtlich der Höchstarbeitszeitgrenzen für Apotheker bis Herbst des Jahres 1996 eine Anpassung an die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung im Apothekendienst vorgenommen werden wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat knapp drei Jahre länger gebraucht, um eine EU-konforme Regelung zur Beschlußfassung vorzulegen. Jetzt ist sie endlich da. Ich bin aber recht froh über diese Regierungsvorlage, denn durch die darin enthaltene Novelle zum Arbeitszeitgesetz wird die Anpassung mit dreijähriger Verspätung erfolgen. Die durchgehenden Bereitschaftsdienste sind für den Betrieb einer Apotheke und die Aufrechterhaltung der medizinischen Betreuung für die Bevölkerung unbedingt notwendig. Es geht dabei vor allem um Apotheken im ländlichen Bereich, aber auch um pharmazeutische Hilfskräfte in Anstaltsapotheken, die zu verlängerten Diensten, sei es am Abend, feiertags, sonntags oder am Wochenende, herangezogen werden können. Dies ist im zeitlich beschränkten Umfang zulässig.

Jetzt haben wir einen Abänderungsantrag vorliegen, mit dem wir leben können, Herr Dr. Feurstein! Diese zwei Stunden mehr, wenn eineinhalb Tage Dienst sind, können sogar als positiv beim Wechsel der diensthabenden Personen angesehen werden, dagegen ist nichts zu sagen. Das ist also keine Frage. Auch die 48 Stunden am Wochenende sind zu begrüßen.

Wir werden daher dieser Regierungsvorlage, die in unserem Sinne ist, unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor vom Abgeordneten Feurstein verlesene Abänderungsantrag wurde geschäftsordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort der Frau Berichterstatterin und kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1832 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z 3 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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