Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 153

Der Bund – das betrifft den zweiten Antrag – sollte aufgrund seiner Kompetenz, die ihm kraft Verfassung gegeben ist, nämlich die Grundsatzgesetzgebung wahrzunehmen, diese tatsächlich wahrnehmen und – wie Kollege Kier schon ausgeführt hat – den bevorstehenden Finanzausgleich zum Anlaß nehmen, mit den Ländern das zu verhandeln, was absolut notwendig ist. Das sind ganz einfache Sachen. Wenn Sie dem nicht zustimmen können, dann ist das Ihr Problem. Aber das hat mit dem, was wir hier vorgeschlagen haben und fordern, relativ wenig zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

18.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Kampichler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.13

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, daß es einen Antrag des Liberalen Forums im Sozialausschuß gibt, mit dem gefordert wird, daß die Finanzierung einer Grundsicherung berechnet werden soll.

Meine geschätzten Damen und Herren! Sie haben in der Debatte gehört, daß es zwei kleine Fraktionen hier im Hause gibt, die eine ähnliche Meinung vertreten, aber der überwiegende Teil des Hauses ist der Meinung, daß die beste Grundsicherung die Erwerbsarbeit ist, und ich möchte mich dieser Meinung anschließen.

Wir haben ein soziales Netz, Herr Kollege Kier, und das fängt jene auf, die aus welchen Gründen auch immer derzeit über kein Erwerbseinkommen verfügen. Wir haben in diesem Bereich ein funktionierendes Netz, wir haben die Arbeitslosenunterstützung, die Notstandsunterstützung, das Karenzgeld, die Sondernotstandsunterstützung und die Sozialhilfe, und damit ist eine Grundsicherung gegeben.

Ich gebe zu, daß es vielleicht in dem einen oder anderen Bereich Nachbesserungen geben sollte, aber ich glaube, Herr Kollege Kier, wir sollten bei diesem bewährten System bleiben. Es wird sicherlich ein Thema bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich sein, unter Umständen Verschiebungen zuzulassen, aber im großen und ganzen, so glaube ich, können wir mit diesem Modell, das sich bis jetzt bewährt hat, zufrieden sein.

Wenn es zu Änderungen kommen soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann würde ich mir wünschen, daß einige Dinge neu bezeichnet werden. Für mich persönlich ist es eine unwürdige Bezeichnung, wenn wir die Abgeltung von Erziehungsleistungen als Sondernotstandsunterstützung bezeichnen. Diesbezüglich sollte uns etwas Besseres einfallen.

Der zweite Punkt, der meiner Meinung nach ebenfalls überdacht werden sollte, ist folgender: Durch die Änderung der Dauer des Karenzurlaubes auf eineinhalb Jahre für einen Elternteil ist in diesem Bereich die Arbeitslosigkeit überproportional gestiegen. Das heißt, wir sollten darüber nachdenken, ob wir nicht wieder die ursprünglich vorgesehenen zwei Jahre einführen sollten. Dies hätte wahrscheinlich keine großen finanziellen Auswirkungen. Unser Ziel ist nicht ein arbeitsloses Grundeinkommen, sondern es geht darum, Einkommen und Bezüge an Leistungen zu binden und diese Leistungen entsprechend zu bewerten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt aber darüber hinaus, neben dem Bereich Erziehung und Pflege, noch sehr viele Tätigkeiten innerhalb der Familie, die wir uns nicht leisten, weil sie keinen entsprechenden Wert in der Öffentlichkeit haben. Ich denke dabei auch an unsere Gemeinden. Im Bereich Natur- und Umweltschutz, im Bereich Kulturpflege, Geschichtsforschung, Archäologie wäre sehr viel zu tun. Da wäre ein breites Feld an Arbeitsmöglichkeiten gegeben, wenn wir die passenden Budgetmittel dafür hätten.

Ich gehe sogar so weit, zu sagen, daß ich es begrüßen würde, wenn jene, die derzeit bei der Gemeinde um Sozialhilfe ansuchen, auch die Chance bekämen, dafür eine Leistung zu erbringen. Das würde ihr Selbstvertrauen gewaltig steigern, sie würden in der Öffentlichkeit nicht als Almosenempfänger dastehen, sondern könnten für diese Zuwendungen der öffentlichen Hand


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