Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 179

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort der Frau Berichterstatterin und kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen daher jetzt ab, und zwar über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1772 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieses erfolgt einhellig, damit ist der Entwurf angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch hier erfolgt die Zustimmung einhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

20. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird (1773 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Präsident Dr. Heinrich Neisser (den Vorsitz übernehmend): Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schieder um seinen Debattenbeitrag. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.08

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ein ganz wichtiges Vorhaben ist die Durchforstung der Gesetze und Bestimmungen dieses Landes auf ihre Behindertenfreundlichkeit. Es ist wichtig, daß auch der Gesetzgeber bei allen Vorhaben darauf achtet, daß er gegenüber Gruppen, die ohnedies schon benachteiligt sind, nicht noch weitere Benachteiligungen schafft.

Der vorliegende Entwurf stellt ein positives Ergebnis solcher Bemühungen in einem wichtigen Bereich dar, nämlich in der Nationalrats-Wahlordnung. Es soll dadurch blinden und schwer sehbehinderten Wählern durch Schablonen ermöglicht werden, die Stimmabgabe, das Ankreuzen beim Wahlvorgang selbst durchzuführen.

Es ist dies ein ganz wichtiger Fortschritt, zu dem sich alle Fraktionen bekannt haben, und ich glaube, es ist auch ein notwendiger Schritt. Ich weiß, in der folgenden Debatte wird jeder sagen, das war seine Idee, er war der erste, der das verlangt hat, er ist schon immer dafür eingetreten. Manche werden sagen, es ist zu spät, und andere wiederum werden sagen, es hätte mehr sein sollen. So wird immer argumentiert, wenn gemeinsam etwas Gutes geschaffen wird.

Ich glaube aber, daß wir uns in folgendem einig sein können: Es ist ein wichtiger Schritt, Menschen zu helfen, die benachteiligt sind, es ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit! Wir kommen damit auch als Gesetzgeber einer Verpflichtung nach, die wir haben. In diesem Sinne ist das, glaube ich, ein ganz wichtiger Gesetzesvorschlag. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.10


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