Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 178

abentscheidungen im Bereich der Dritten Säule, also im Bereich Justiz und Inneres. De facto setzen wir mit diesem Bundesgesetz einschlägige Erklärungen Österreichs, die bereits abgegeben sind, um.

Natürlich muß Österreich auf der einen Seite ein Stück Souveränität abgeben – das ist der Preis –, aber wir bekommen dafür mehr Recht – mehr europäisches Recht –, mehr Klarheit und Rechtssicherheit und mehr Integration.

Es zeichnet sich ein einstimmiger Beschluß ab. Es ist schön und wichtig, wenn Integrationsschritte in politischer Harmonie gesetzt werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.03

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher folgerichtig – und deshalb stimmt auch die freiheitliche Fraktion dieser Regierungsvorlage zu –, daß im Rahmen der Dritten Säule der Europäische Gerichtshof in Zweifelsfällen zu entscheiden hat, wenn das innerstaatliche Tribunal, das innerstaatliche Gericht im Rahmen der Dritten Säule einen Antrag auf Vorabentscheidung stellt.

Ich darf diese Wortmeldung zum Anlaß nehmen, auf die anwaltliche Erfahrung hinzuweisen, die wir mit Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes im zivilgerichtlichen Bereich gemacht haben. Die Erfahrungen sind nicht schlecht, allerdings ist zu beklagen, daß die Zeit, die der Europäische Gerichtshof braucht, um eine Vorabentscheidung zu treffen, sehr lang ist.

Ich darf Ihnen das anhand eines Beispieles dokumentieren: Ein österreichisches Unternehmen hat jahrelang eine österreichische Marke aufgebaut. Es gibt darüber hinaus ein europäisches Unternehmen, das in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – jedoch nicht in Österreich – ebenfalls eine Marke aufgebaut hat. Dieses Unternehmen will nun eine europäische Marke aufbauen und trifft dabei, zumindest in Österreich, auf den Widerstand jener Marke, die hier schon früher existiert hat und auf ihre Priorität verweist. Es werden von seiten des österreichischen Unternehmens die Klage sowie ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen diesen internationalen Konzern, der hier plötzlich auch mit derselben Marke auftaucht, weil er ja in ganz Europa unter diesem Flaggschiff fährt, eingebracht. Im konkreten Fall ist die einstweilige Verfügung in erster Instanz abgewiesen worden, die zweite Instanz hat bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs Folge gegeben und hat die einstweilige Verfügung gegen den internationalen Konzern – es war in diesem Fall Tengelmann – auf Unterlassung der Verwendung dieser Wortmarke hier in Österreich erlassen.

Im ordentlichen Verfahren, im sogenannten Hauptverfahren – Herr Kollege Wittmann weiß, wovon ich spreche –, ist die Sache natürlich wieder zum Obersten Gerichtshof gegangen, und der Oberste Gerichtshof hat die Frage der Priorität einer europäischen Marke gegenüber einer regionalen, innerstaatlichen, nationalen Marke dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat eine für das nationale Unternehmen sehr positive Entscheidung getroffen, das sei wohltuend hervorgehoben.

Es können sich also durchaus auch kleinere Unternehmen, die nur eine nationale Bedeutung haben, in Österreich mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes gegen internationale Konzerne zur Wehr setzen. Allerdings ist zu beklagen, daß dieses Verfahren wirklich viel zu lange dauert, im konkreten Fall zwei Jahre. Wenn man bedenkt, daß das ja nur eine Vorabentscheidung im Rahmen eines vollständigen Gerichtsverfahrens ist und daß der Rechtsweg unter Einschluß des Vorabentscheidungsverfahrens dann insgesamt mehr als fünf, sechs Jahre dauert, dann ist das inakzeptabel. Man müßte sich hier etwas einfallen lassen, um das zu verkürzen, und den entsprechenden Druck auch in der Europäischen Union ausüben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.07


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite