Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 191

morgen. Wir beginnen schrittweise, aber wir verlieren das Ziel, daß es im Jahre 2002 – also dann, wenn es den Euro geben wird – keine Stempelmarken mehr geben soll, nicht aus den Augen.

Ich gebe gerne zu, daß dies nur eine Maßnahme der Verwaltungsreform ist, daß dies aber keine Gebührenreform ist. Es sei hier ganz klar dargelegt, daß eine solche generelle Gebührenreform aussteht und daß beabsichtigt ist, sie gleichzeitig mit den Finanzausgleichsverhandlungen durchzuführen.

Es gibt heute noch ungefähr 450 verschiedene Gebührenfälle. Genauso, wie wir nun für einige Standardfälle einen Pauschalsatz vereinbart haben, wollen wir auch in bezug auf diese 450 Fälle eine Reduktion auf einige wenige Fälle durchziehen und diese dann in einer Gesamtgebührenreform vorschlagen. Dieser erste Schritt – nur die Gebühren für Anfragen um Rechtsauskunft abzuschaffen – ist sicherlich nicht ausreichend und daher eben als ein erster Schritt zu bezeichnen.

Nicht richtig ist es, daß in dieser Legislaturperiode in Richtung Einsparungen nichts geschehen ist. Es ist richtig, daß Einsparungen notwendig sind, wenn wir weitere Schritte in der Gebührenreform setzen wollen, daher geschieht dies auch. So ist es zum Beispiel in den letzten drei Jahren gelungen, den Personalaufwand nur halb so stark steigen zu lassen wie das nominelle Bruttoinlandsprodukt und damit in etwa die Einnahmen. Es wird in der nächsten Legislaturperiode finanzpolitisch das Ziel sein müssen, dies nicht nur bei den Personalausgaben zu tun, sondern auch bei anderen Betriebsausgaben und anderen Positionen, damit dadurch Spiel-räume für neue politische Maßnahmen auch auf der Steuer- und Gebührenseite geschaffen werden.

Daher wird mit dieser Maßnahme zwar ein Schritt in Richtung Verwaltungsreform gesetzt, aber es soll nicht behauptet werden, daß damit die gesamte Gebührenreform erledigt ist. Im Gegenteil, sie steht noch vor uns, und wir werden sie ebenso entschlossen beginnen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Anna Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

20.58

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich denke, den Reden ist zu entnehmen, daß wir uns eigentlich alle darüber einig sind, daß Stempelmarken nicht mehr wirklich in unsere heutige Zeit passen. Ich denke, daß die Bürgerinnen und Bürger künftig Gebühren und Abgaben, die zu entrichten sind, in bar, mit Bankomatkarte und mit Kreditkarte bezahlen können, das ist hoch an der Zeit.

Ich sehe aber in dieser kleinen Gebührennovelle durchaus einen Schritt in die richtige Richtung, und ich sehe darin einige Positiva, die ich so bezeichnen möchte: erstens einmal – ich halte das für sehr wichtig und für die Bürgerinnen und Bürger begrüßenswert –, daß alle bisherigen Gebühren für Anfragen und Auskünfte wegfallen und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu den Informationen entsprechend leichter wird.

Ich finde es zweitens gut, daß verschiedene Gebühren und Abgaben – wie zum Beispiel bei Reisepässen, beim Ersetzen von Pässen, bei Führerscheinen und deren Änderungen und Ergänzungen – sozusagen als pauschalierte Beträge ausgewiesen werden. Auch das ist gut, weil der Bürger damit sieht – er hat das transparenter und übersichtlicher vor sich –, was wieviel kostet. Und daß diese Gebühren ab 1. Jänner 2000 nicht mehr in Form von Stempelmarken, die ja auch von den Bürgern als sehr antiquiert angesehen werden, zu bezahlen sind, finde ich sehr positiv.

Ich sehe es drittens als wesentlichen Vorteil, daß wir – auch wenn Kollegin Langthaler das so süffisant dargestellt hat – mit dieser Novelle die Gebühr für die Ausstellung des Mopedführerscheins – es handelt sich dabei um Jugendliche unter 16 Jahren, nämlich um Lehrlinge, die das


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