Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 207

Bei der Begutachtung dieses Entwurfes sind zahlreiche Änderungswünsche eingegangen, die dann aufgearbeitet wurden. Die Diskussion ist fortgeschritten. Wir stehen heute in einer Diskussionsphase, in der wir uns darüber unterhalten, ob es eine UVP im Wasserrecht geben soll und ob es eine UVP im Betriebsanlagenrecht geben soll, und zwar mit der herrlich schönen Bezeichnung UGBA, die ein Zungenbrecher für jeden ist. Es gibt auch eine weitere Novelle zum UVP-Gesetz selbst, die Anfang Mai in Begutachtung gegangen ist.

Für uns sollen diese Novellen auf die Notwendigkeiten abgestimmt und griffig sein. Viele Ziele, die du genannt hast, ergeben sich praktisch aus den Vorgaben der EU. Schon deshalb ist es für uns notwendig, daß wir diese UVP als integratives Mittel sehen, um ein Verfahren abwickeln zu können.

Ich gehe völlig mit dir konform, daß wir uns bemühen müssen, eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen, und wir müssen uns bemühen, auch hier eine Unterstützung zur Verfahrensverwirklichung durchzusetzen. Dein gegenständlicher Antrag wird in den Ausschußberatungen sicherlich in diesem Sinn Beachtung finden! (Beifall bei der SPÖ.)

22.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Kopf. Gewünschte Rede-zeit: 5 Minuten. – Bitte.

22.03

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Lieber Kollege Schweitzer! In der Zielformulierung deines Gesetzesantrages heißt es, daß im Vergleich zur derzeit bestehenden Situation wesentlich kürzere und konkret definierte Laufzeiten und damit möglichst frühe Entscheidungszeitpunkte im anlagenbezogenen Genehmigungsverfahren geschaffen werden sollen. Bei einer erster Durchsicht deines Antrages, aber auch gemäß Beurteilung von Experten, die damit befaßt wurden und die genau zum gegenteiligen Schluß kom-men, ist festzustellen, daß der vorliegende Entwurf diesen im Gesetzesentwurf formulierten Forderungen nach Vereinfachung und Beschleunigung widerspricht.

Abgesehen davon, daß er nicht EU-konform ist und die Umsetzung der Richtlinien in manchen Fällen nicht vollzieht, ist er überaus bürokratisch und nach Einschätzung von Vollzugsbeamten in der Praxis in dieser Form kaum vollziehbar. (Abg. Mag. Schweitzer: Warum ist er nicht EU-konform?) Das Resultat einer Beschlußfassung deines Antrages wären, wie mir diese Vollzugsbeamten sagen, längere Verfahrensdauern. Vor allem die Einzelfallprüfungen für praktisch jedes Vorhaben sind vom Verwaltungsaufwand her einfach nicht zu bewältigen.

Ich glaube also, daß wir, wenn dein Antrag Gegenstand der Beratungen im Ausschuß sein soll, noch einiges zu tun haben werden, um das so hinzubringen, daß es dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Verkürzung der Verfahren gerecht wird. Da verspreche ich mir von der Regierungsvorlage wesentlich mehr als von dem, was von dir hier eingebracht worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

22.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

22.05

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Abgeordneter Kummerer sagt, daß Österreich säumig bei der Umsetzung der UVP-Richtlinien ist, so sage ich: Das stimmt nicht! Nicht Österreich ist säumig, die Bundesregierung ist säumig, die Koalitionsparteien sind säumig, aber nicht Österreich. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Es stimmt schon, daß insbesondere die Novellen, die gemacht werden, abgestimmt werden müssen. Ich habe aber den Eindruck, daß auch hier wieder etwas zu Tode konsensualisiert werden soll, und ich glaube, daß das gerade im Rahmen der UVP der völlig falsche Weg ist. Ich erinnere etwa an den auch von den Regierungsfraktionen zur Kenntnis genommenen Bericht des Umweltrates, in dem es unter anderem heißt, daß die UVP-Prü


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite