Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 23

Zur verlangten Schaffung einer bundesverfassungsrechtlichen Generalkompetenz zur Be-kämpfung von außerordentlichen Katastrophenfällen gilt das eben Gesagte sinngemäß. Die wesentlichen Ressourcen für die Katastrophenbekämpfung liegen bei den Ländern, was aus den schon angeführten Gründen sinnvoll ist. Von der Schaffung der geforderten Bundesgeneralkompetenz wäre daher kein entscheidender Vorteil zu erwarten. Es erscheint daher zweckmäßiger, daß sich die zentralen Bundesstellen auf die erforderliche Koordination und Information konzentrieren. (Abg. Aumayr: Da haben Sie recht!)

In diesem Sinne wurde auch in einer mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen den Strahlenschutzexperten des Bundes und jenen der Länder ein umfangreicher Rahmenplan zum Schutz der Bevölkerung bei Unfällen in Kernkraftwerken erarbeitet. (Abg. Jung: Ein Ebenbild von Hilflosigkeit!)

Eine Generalkompetenz des Bundeskanzlers für den Katastrophenschutz ist daher nicht gegeben, wäre aus den soeben angeführten Gründen nicht zweckmäßig und hätte auch bei der Brandbekämpfung im Tauerntunnel aufgrund der vorbildlichen Organisation der Rettungsmaßnahmen keine zusätzlichen Vorteile bewirkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Zivilschutz in Österreich läßt sich grundsätzlich in drei Bereiche gliedern: in Vorkehrungen der Behörden – dies umfaßt neben der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und der internationalen Zusammenarbeit vor allem die Warnung und Information der Bevölkerung sowie die Koordination der Einsatzkräfte –, in Vorkehrungen der Einsatzorganisationen und in Vorkehrungen im Privatbereich. In den Bundesländern bestehen umfassende Katastrophenhilfegesetze, die den Einsatz der Hilfsorganisationen regeln und einheitliche Einsatzleitungen festlegen. Katastrophenschutzpläne, Alarm- und Evakuierungspläne sind für Land, Bezirke und Gemeinden vorgesehen.

Die Sicherstellung einer möglichst verzuglosen Kommunikation sowie die Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Krisenbe-wältigung. Aus diesem Grunde sind im Bundesministerium für Inneres die Bundeswarnzentrale und in den Bundesländern die Landeswarnzentralen eingerichtet. Bei der Bundeswarnzentrale handelt es sich um eine permanent besetzte Einrichtung für den überregionalen und internationalen Katastrophenschutz. Sie ist unmittelbar und permanent mit dem Kommandoraum der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres verbunden. Darüber hinaus besteht ständiger Kontakt mit den Landeswarnzentralen, allen zuständigen Landes- und Bundesstellen, den Hilfs- und Rettungsorganisationen wie beispielsweise Feuerwehren und Rotes Kreuz sowie ähnlichen Einsatzzentralen im Ausland.

Die einheitliche Ausbildung der Einsatzkräfte, die Sie in Ihrem Antrag fordern, erfolgt bereits jetzt koordiniert an den Zivilschutzschulen der Länder, in den Schulen der Einsatzorganisationen sowie an der Zivilschutzschule des Bundesministeriums für Inneres. (Abg. Jung: Warum gibt es keine verbindliche Schulung für Bezirkshauptleute, Herr Staatssekretär? Geben Sie darauf eine Antwort! Lesen Sie nicht nur herunter!) Die Zivilschutzschule des Bundesministeriums für Inneres ist als ressort- und organisationsübergreifende Aus- und Fortbildungseinrichtung zu verstehen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Themen Katastrophenschutz, Strahlenschutz sowie Transport gefährlicher Güter gelegt.

Außerdem finden neben zahlreichen nationalen Übungen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene auch großangelegte internationale Übungen zur Vorbereitung auf diverse Ernstfälle statt. Den Vorwurf an die Bundesregierung, daß wir eine offensive Vorgangsweise in der Antiatompolitik vermissen lassen, weise ich zurück. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie denn?)

Da die Kernenergiepolitik der Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt Gegenstand von Debatten hier im Hohen Haus war, nehme ich von einer neuerlichen Aufzählung der umfangreichen Aktivitäten der Bundesregierung Abstand. (Abg. Mag. Schweitzer: Welche Ergebnisse haben Sie denn aufzuweisen?) Ich will jedoch unterstreichen, daß wir unsere kernenergiepolitische Strategie mit den drei Säulen – erstens:


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