Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 30

im vorigen Jahr zu massiver Kritik geführt haben, muß festgehalten werden, daß das ein Fehler war, der in Zukunft nicht mehr vorkommen soll.

Klar ist auch, daß das kein Fehler der ÖSAG war, sondern daß das ein Fehler der Behörde war und daß diese Behörde dem Verkehrsministerium gegenüber verantwortlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Diskussionsgegenstand bei Transporten auf der Straße ist auch immer die Frage des Gefahrguttransportes. Herr Bundesminister Einem hat erklärt, daß er beabsichtigt, Sofortmaßnahmen zu setzen, daß er ein grundsätzliches Fahrverbot für bestimmte Gefahrguttransporte auf allen Autobahnen und Schnellstraßen verfügen will. Weiters hat er angekündigt, daß derartige Gefahrguttransporte in Zukunft im Hinblick auf die Sicherheit generell auf die Schiene verlagert werden sollen. Ich stimme dem grundsätzlich zu. Das ist eine richtige Maßnahme. Aber wir sollten nicht glauben, daß damit alle Probleme gelöst sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Vor allem ist festzuhalten, daß die entsprechende Verordnung – die Vorredner haben darauf hingewiesen –, die das regeln sollte, seit dem neuen Gefahrgutbeförderungsgesetz mit 1. September 1998 außer Kraft ist. Das heißt also, daß wir derzeit keine Regelung, keine Verordnung dahin gehend haben, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Gefahrguttransporte im Tunnel durchgeführt werden können.

Wir hätten eigentlich erwartet, daß sofort mit Inkrafttreten des neuen Gefahrgutbeförderungsgesetzes auch die entsprechende Verordnung erlassen wird, damit keine zeitliche Lücke entsteht, die neue Gefährdungen nach sich zieht und die wie in diesem Fall möglicherweise in tragischer Weise dazu beigetragen hat, daß es zu diesem Unfall gekommen ist.

Meine Damen und Herren! Die Forderung, daß Gefahrguttransporte primär auf der Schiene durchgeführt werden sollen, hat zweifellos eine gewisse Logik und Berechtigung. (Abg. Scheibner: Dann war es doch nicht so blöd, was wir gesagt haben!) Aber selbstverständlich müssen wir wissen, daß es auch im Schienenverkehr Gefahren gibt. Niemand wird bestreiten können, daß sich der Schienenverkehr für die Verteilung der Güter auf der Fläche nur wenig eignet. Er funktioniert überall dort gut und effizient, wo die betreffenden Unternehmen auch entsprechende Gleisanlagen haben. Überall dort, wo das nicht der Fall ist, muß Gefahrengut auf- und abgeladen werden, und gerade dieser Umladevorgang ist gefährlich, wie alle Experten sagen.

Deshalb, meine Damen und Herren, glauben wir, daß auch für den Schienentransport entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, denn auch Gefahrenguttransporte der Bahn rollen oft mit Tausenden Tonnen gefährlicher Güter sogar durch Wohngebiete. So war etwa in Schlüßlberg in Oberösterreich im vorigen Jahr und auch auf dem Gelände der Chemie Linz, wo ein mit Gefahrengut beladener Eisenbahnwaggon explodiert ist, die Bevölkerung ganz massiv gefährdet.

Ich verweise auch darauf, daß der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1997 kritisiert hat, daß die Eisenbahnaufsichtsbehörde bei Unfällen die Erkenntnisse der eingesetzten Expertenkommission nicht ausreichend umsetzt. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Abschließend: Es geht überhaupt nicht um die Aufrechnung von Mängeln und Schwachstellen bei Straße oder Schiene. Gefährliche Güter sind und bleiben gefährlich, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte einen echten Schlußsatz!

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (fortsetzend): ... egal, ob sie auf der Straße oder auf der Schiene befördert werden. Deshalb müssen einheitliche höhere Sicherheitsstandards auch überall entsprechend festgesetzt und eingehalten werden.


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