Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 69

Erlauben Sie mir aber, auf einige ganz wesentliche Punkte einzugehen. Ich glaube, daß es notwendig sein wird, die Sicherheitsstandards in Straßen- und Bahntunnels europaweit zu vereinheitlichen. Bei der Verkehrsministerratstagung soll dieses Problem besprochen werden.

Herr Bundesminister! Ich glaube weiterhin, daß Katastrophenübungen gesetzlich vorgeschrieben werden müssen. Ich vermisse in Ihrer Beantwortung die Anzahl der Katastrophenübungen bei den einzelnen Straßentunnels.

Ich möchte auch noch ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich mit Freude gelesen habe, daß Sie eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die mögliche Risken in den österreichischen Straßentunnelsystemen überprüfen soll. Ich glaube aber auch, Herr Bundesminister, daß wir Sicherheitsdiagnosen brauchen, ähnlich wie sie in Frankreich bereits durchgeführt wurden.

Zum Schluß noch zur Frage der zweiten Tunnelröhre: Ich glaube, daß die zweite Tunnelröhre in Salzburg notwendig ist, und zwar aus Sicherheitsgründen. Herr Bundesminister! Sie haben gerade noch die Kurve gekratzt (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), denn die Antwort auf meine diesbezügliche Frage ist nicht so eindeutig ausgefallen, wie wir Salzburger und Kärntner es uns gewünscht hätten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Du bist aber kein Kärntner!)

18.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

18.27

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Die Unfallkatastrophe im Tauerntunnel hat uns heute zu dieser Sondersitzung nach Wien geführt, und ich glaube, es ist gut, daß wir alle hier versammelt sind, damit wir einiges klarstellen können, was zu diesem Unfall geführt hat. (Demonstrativer Beifall der Abg. Aumayr.) Wenn auch von Ihnen, von der rechten Seite, versucht wird, das politisch zu mißbrauchen, so glaube ich trotzdem, daß wir hier einige Klarstellungen zu treffen haben. (Abg. Böhacker: Aber jetzt wieder zur Sache!)

Sehr geehrter Herr Kollege Firlinger! In der von Abgeordnetem Maier an Minister Farnleitner gestellten Anfrage vom 8. April 1999, deren Beantwortung Ihnen offensichtlich mißfällt, ist doch einiges sehr verwunderlich. Herr Abgeordneter Maier! Sie fordern von Minister Farnleitner genaue Auskunft darüber, wie die Gefahrenguttransporte ablaufen dürfen, und Sie wollen von Minister Farnleitner auch wissen, ob er den Forderungen der Gewerkschaft für Handel, Transport und Verkehr schon Rechnung getragen hat.

Sehr geehrter Herr Kollege Maier! Ein Blick in die Ressortverteilung hätte genügt, und Sie wüßten, daß für diese Regelung des Gefahrenguttransportes, für die Überprüfung der Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsbestimmungen und die Verkehrsregelungen insgesamt der Verkehrsminister zuständig ist. Und dieser heißt bekanntlich zurzeit Caspar Einem.

In diesem Zusammenhang fordere ich Herrn Verkehrsminister Einem auf, im Rahmen einer Sofortmaßnahme dafür zu sorgen, daß Gefahrenguttransporte durch Tunnels in Österreich verpflichtend von einem Begleitfahrzeug gesichert werden.

Minister Einem wurde vom Salzburger Landeshauptmann Schausberger in einem Schreiben vom 9. Dezember 1998 aufgefordert, aufgrund der 10prozentigen Verkehrszuwachsrate auf der Tauern Autobahn eine zweite Tunnelröhre in den Masterplan aufzunehmen. – Nun, in jenem Exemplar, das mir und auch dem Unterausschuß für Verkehr und Bauten vorliegt, ist nichts von einer zweiten Tunnelröhre zu sehen. – Das Antwortschreiben von Einem an Schausberger datiert im übrigen mit 20. April 1999, also kam erst fast ein halbes Jahr später.

Daß der Verkehrsminister beziehungsweise seine nachgeordneten Dienststellen für die Verkehrsregelungen auf den Autobahnen und Schnellstraßen und auch für die Regelungen von Baustellen zuständig sind – diese Regelungen ergehen per Verordnung an die zuständige Betreibergesellschaft –, möchte ich nur der Vollständigkeit halber für die Anfragesteller erwähnen.


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