Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 50

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Kier und PartnerInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage (1653 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1926 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Im Art. IV lautet Z 2:

2. In § 321 Abs. 1 Ziffer 1 wird nach dem Wort "Ehegatten" ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge "seinem Lebensgefährten," eingefügt.

Die Ziffer 2 der Regierungsvorlage erhält die Bezeichnung "Ziffer 3".

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Ich sage Ihnen, daß das Beharren auf der derzeitigen Rechtslage nicht nur sachlich ungerechtfertigt ist, sondern daß Sie damit jenen Menschen einen schlechten Dienst erweisen, die sich entschlossen haben, füreinander Verantwortung zu übernehmen und diese Verantwortung auch so wahrzunehmen, daß sie dieses Vertrauen nach außen hin auch geschützt haben wollen.

Wir haben einen zweiten Antrag eingebracht, der den Begriff "Lebensgefährten" noch klarer definiert. Die Definition lautet, daß Lebensgefährten nicht nur andersgeschlechtliche, sondern auch gleichgeschlechtliche Personen sein können. Diesen Antrag wird mein Kollege Barmüller verlesen, weil mir jetzt die Zeit dafür fehlt.

Abschließend stelle ich fest: Es sind zwar mit dieser Gesetzesvorlage manche Verbesserungen zum gegenwärtigen Zustand im Eherecht erfolgt, aber insgesamt atmet auch diese Gesetzesvorlage einen staatlich bevormundenden Geist, einen frauenfeindlichen Geist, einen Geist, der die Partner als Eigentum ansieht – daher auch das Mitwirkungsrecht –, und einer solchen Gesetzesvorlage, die von einem solchen Geist getragen ist, können wir Liberalen keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und der Abg. Mag. Stoisits..)

11.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Alle drei Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Dr. Schmidt verlesen beziehungsweise vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Es gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.02

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die gegenständliche Gesetzesvorlage stellt in der Tat einen Schritt vorwärts dar, zwar nur einen kleinen und keinen großen Schritt – das möchte ich hier konzedieren –, aber sie bringt eine Weiterentwicklung des Eherechtes in Richtung Fairneß und Gleichberechtigung im Zusammenleben und mehr Anstand und Würde im Scheidungsfall. Das war an sich auch unser Motiv, die wesentlichen Umstände zu diskutieren und Verbesserungen zu schaffen.

Ich darf in Erinnerung rufen: Zwei Jahre hat man sich in einem Diskussionsforum, an dem Mitglieder dieses Hauses, aber auch Familienrichter, die vor Ort tätig sind und Erfahrung mit dieser Rechtsmaterie haben, mitgewirkt und festgestellt haben, daß es Umstände gibt, deren Verbesserung absolut notwendig ist. Dem Ergebnis dieser Arbeit wird nun Rechnung getragen. Wir hätten uns gewünscht, daß darüber hinaus noch der eine oder andere Punkt in die Gesetzesvorlage mit aufgenommen wird – das möchte ich hier offen sagen –, doch diesbezüglich konnten wir mit unserem Koalitionspartner kein Übereinkommen erzielen.


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