Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 66

eindeutig, daß Sie die Lebensgemeinschaften im Bereich der Zeugnislegung diskriminieren wollen gegenüber der Ehe und im Zivilprozeßbereich sogar diskriminieren wollen gegenüber jenen Lebensgemeinschaften, die im strafprozeßlichen Bereich behandelt werden.

Meine Damen und Herren! Es wäre gut, wenn wir uns wenigstens über diese Fakten einigen könnten und wenn wir Dinge, die zwar historisch erklärbar, aber sachlich nicht aufrechtzuerhalten sind, auch heute noch ändern würden, wenngleich das einen besonderen Druck für Sie darstellt, weil Sie noch vor Ende der Legislaturperiode einiges durchbringen müssen. Wenn das schon der Fall ist und Sie hier keinen großen Wurf zustande gebracht haben, dann stimmen Sie unseren Abänderungsanträgen zu. Dann haben wir, so meinen die Liberalen, einen größeren Schritt gemacht als den, den Sie jetzt planen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Mag. Barmüller vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Es liegen jetzt zwei Wortmeldungen zu tatsächlichen Berichtigungen vor. Ich mache beide Abgeordneten darauf aufmerksam, daß eine Redezeit von 2 Minuten gilt und mit dem zu berichtigenden Sachverhalt begonnen werden muß, dem dann ihre Version gegenüberzustellen ist.

Die erste tatsächliche Berichtigung hat Herr Abgeordneter Dr. Jarolim verlangt. – Bitte. (Abg. Dr. Krüger: Nicht vergessen: Werturteile sind nicht berichtigungsfähig!)

12.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Kollege Krüger hat vorhin ausgeführt, unter Minister Broda wäre der Straftatbestand des Ehebruches eingeführt worden. – Diese Behauptung ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß bereits im Vorgänger des heutigen Strafgesetzbuches sowohl der Ehebruch als auch die Ehestörung beinhaltet waren, daß eine Diskussion über die Streichung beider Straftatbestände geführt worden ist, in der sich Broda allerdings hinsichtlich des Ehebruches nicht durchsetzen konnte. Lediglich der Straftatbestand der Ehestörung wurde nicht in das Strafgesetzbuch übernommen, sehr wohl aber der Ehebruch. Das ist wohl ein qualitativ anderes Ergebnis! (Beifall bei der SPÖ.)

12.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine weitere tatsächliche Berichtigung kommt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter. – Bitte.

12.10

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Kollege Krüger hat behauptet, wir hätten den Tatausgleich für Kinderschänder beschlossen. – Das ist falsch!

Richtig ist vielmehr, daß nur jene Delikte diversionsfähig sind, die vor dem Einzelrichter abgehandelt werden. Tatausgleich gibt es zudem nur mit Zustimmung des Opfers. Ohne Bereitschaft des Opfers gibt es keinen Tatausgleich. – Für Kinderschänder gibt es keinen Tatausgleich! (Beifall bei der ÖVP.)

12.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Krüger! Sie wollen eine persönliche Erwiderung, aber Sie wissen, daß das nicht identisch mit einer tatsächlichen Berichtigung ist. – Bitte.

12.10

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Eine persönliche Erwiderung: Unter die Diversion fallen alle Delikte bis zu fünf Jahren, also auch der Kindesmißbrauch. (Abg. Dr. Khol: Das ist keine persönliche Erwiderung! Das ist eine Wortmeldung! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Es gibt zwei Arten von Kindesmißbrauch: den durch geschlechtliche Vereinigung und den nicht durch geschlechtliche Vereinigung vollzogenen. Und der nicht durch geschlechtliche Vereinigung vollzogene Kindesmißbrauch hat eine Strafdrohung ...


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