Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 80

Worten – so Oskar Lehner –: Der Ehegatte, der nicht berufstätig ist, sondern den Haushalt führt und die Kinder betreut, muß sich in der Ehe disziplinierter verhalten und darf aus wirtschaftlichen Gründen und wirtschaftlichen Überlegungen nicht riskieren, schuldig geschieden zu werden.

Da dies in Österreich überwiegend auf die Frauen zutrifft, wäre eine generelle Reform des Scheidungsfolgenrechtes ein weiterer notwendiger Schritt zur Herstellung der sozialen Chancengleichheit der Frau. – In diesem Punkt sind wir weitergekommen, und das ist keine Frage von rechts und links, sondern eine Frage der Gleichstellung, eine Frage der Gerechtigkeit! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Wenn wir heute hier diese Maßnahmen beschließen, dann muß ich sagen: Mir ist das auch in der einen oder anderen Bestimmung zuwenig weitgehend. Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn § 90 ABGB – wie im Ministerialentwurf vorgesehen war – nicht mehr vorhanden wäre, wenn man die Absicherung der landwirtschaftlich Bediensteten, der Bäuerin, anders regeln würde, nämlich im Sozialrecht und nicht über die Ehe. Das ist noch umzusetzen.

Familienpolitik ist ein permanenter Prozeß. Sie ist auch ein sehr ideologisch besetzter Prozeß. Ich würde mir aber wünschen, daß wir von der Politik her nicht nur gesellschaftliche Prozesse nachvollziehen, sondern auch verschiedene Schritte setzen, mit denen wir gestaltend wirken könnten. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Zum Schluß – die Redezeit ist kurz – möchte auch ich mich noch einmal bedanken, vor allem für die Erläuterungen, aber auch für das Vorblatt. Es enthält wirklich alles für den Rechtsanwender, da können fast keine Mißverständnisse entstehen. Daran können sich die Familienrichter und -richterinnen und die Rechtsanwälte wirklich anhalten. Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Stabentheiner, Herrn Dr. Stormann, Herrn Sektionschef Dr. Hopf und auch beim Justizminister sowie beim Kollegen Jarolim für die Langmut. Es war ja wirklich nicht einfach, das doch noch zur Beschlußfassung zu bringen. – Es bringt mehr Gerechtigkeit, vor allem für die Frauen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Zweite Wortmeldung; freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

13.07

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Ich lasse alle Titel weg, um mich kurz fassen zu können.

Frau Kollegin Fekter hat recht: Es besteht Eigenzuständigkeit des Schöffengerichtes bei § 207.

Aber damit es nicht ganz so lustig wird, darf ich aus demselben Bereich der Sittlichkeitsdelikte andere Bestimmungen anführen – ich sage das gleich auf Widerspruch; wenn irgend jemand etwas findet, was dagegen ist, soll er es gleich sagen –: die Geschlechtliche Nötigung nach § 202, ... (Abg. Dr. Fekter: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Es ist dies auch eine Wortmeldung, Frau Kollegin.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (fortsetzend): ... die Pornographischen Darstellungen mit Unmündigen – die Kinderpornographie, wie wir sie immer genannt haben – nach § 207a, die Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208, die Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209, die Blutschande nach § 211 und der Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses in diesem Zusammenhang nach § 212 sowie die Zuhälterei nach § 216.

Also: Ich nehme § 207 zurück, aber ich glaube, die Auswahl bleibt trotzdem ganz interessant! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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