Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 84

Erst kürzlich haben sich etwa die Firma Hofmann-La Roche und der deutsche Chemiekonzern BASF, die sich zu einem illegalen Kartell in Sachen Vitamine zusammengeschlossen hatten, gegenüber dem amerikanischen Justizministerium freiwillig zu einer Geldstrafe von sage und schreibe 10 Milliarden Schilling verpflichtet. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß das Kartellrecht, wenn es entsprechend ausgeformt ist, durchaus in der Lage ist, dem kleinen Kaufmann auf die Sprünge zu helfen, ihn zu begünstigen.

Wie ist das in Österreich? – In Österreich ist das Kartellrecht nicht effizient. Das hat man zuletzt etwa in der Frage des Zusammenschlusses von Rewe und Meinl gesehen. Als die Schrecksekunde vorbei war, hat der Herr Wirtschaftsminister vollmundig erklärt, dies sei kein Problem für ihn, er zieht die Materie von Brüssel nach Österreich, und hier in Österreich werde entschieden, daß dieser Zusammenschluß rechtswidrig ist.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, daß der ÖVP-Wirtschaftsminister auch dieses Mal den Mund viel zu voll genommen hat und versucht, der Öffentlichkeit ein X für ein U vorzumachen, denn die Kartellbehörden in Brüssel haben sich keineswegs damit einverstanden erklärt, daß das in Österreich vom Kartellgericht und Kartellobergericht administriert wird, sondern haben dem Herrn Wirtschaftsminister die lange Nase gezeigt und selbst entschieden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht zufrieden, und das kleine und mittlere Gewerbe in Österreich können nicht zufrieden sein mit dem Spruch und mit dem Judikat der Brüsseler Behörden im Zusammenhang mit diesem Zusammenschluß, denn was ist denn das für eine Kartellentscheidung von Brüssel, die dem Rewe- und dem Meinl-Konzern gebietet, das einzige Lebensmittelgeschäft für die Nahversorgung in Enns, am Ennser Stadtplatz, zuzusperren? Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Da wären der Wirtschaftsminister und der Herr Justizminister aufgefordert, entsprechende Abhilfe zu schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage des Verbotes des Verkaufs unter dem Einstandspreis: Wir sind im Prinzip dafür, daß man dem kleinen und mittelständischen Handel entsprechende Hilfestellung bietet. Sogar der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, daß öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Nahversorgung durch Verhinderung der Verdrängung kleiner und mittlerer Unternehmen am Markt besteht.

Meine Damen und Herren! Dieses öffentliche Interesse findet nicht das Interesse der ÖVP, die in ihren Sonntagsreden davon spricht, daß sie den kleinen und mittleren Gewerbetreibenden hilft. Kein Wort davon ist wahr, ganz im Gegenteil: Es wird keine Mittelstandspolitik betrieben, es wird keine Politik für den kleinen Gewerbetreibenden etwa in der Frage der Nichtbesteuerung des nichtentnommenen Gewinnes betrieben. Diese kleinen Strukturen werden letztlich durch die Gesetze, die Sie vom Wirtschaftsbund hier im Hohen Haus befürworten, sukzessive zerstört. Ein zahnloses Kartellgesetz wird nicht zu einem effizienten Kartellgesetz, wenn man einen einzigen Zahn einpflanzt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

13.22

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch die heute diskutierte Kartellgesetznovelle ist eine Novelle, über die hinaus man natürlich Regelungen hätte beschließen können, die Vorlage soll aber in sich auch nicht unterbewertet werden.

Zum Redebeitrag des Herrn Kollegen Krüger ist folgendes zu sagen: Man muß nicht auf das amerikanische Justizministerium verweisen, um zu zeigen, daß sehr hohe, abschreckende Strafen verhängt werden können. Auch die europäischen Instanzen können dies tun. Das europäische Kartellgesetz ist an sich ein sehr scharfes Gesetz. Es hat, wie wir alle wissen, beispielsweise bei VW zu doch erheblichen Geldstrafen geführt. Das heißt, der europäische Rahmen für ein wirksames Kartellgesetz ist vorhanden.


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