Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 91

die ihm weder im Wettbewerbsrecht Deutschlands noch im Wettbewerbsrecht der EG zukommen.

Wir sind uns natürlich dessen bewußt, daß es notwendig sein wird, dem Kartellgericht personelle Ressourcen sowohl im richterlichen Bereich als auch im Bereich einschlägig akademisch ausgebildeter Hilfspersonen zur Verfügung zu stellen. Es wird sich das aber durchaus in Grenzen halten können. Wir sind bemüht, dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen, und haben im Finanzministerium schon die entsprechenden Anträge gestellt.

Wir sind uns auch dessen bewußt – es wurde schon auf die diesbezüglichen langen Passagen im Allgemeinen Teil der Erläuternden Bemerkungen hingewiesen –, daß die Entwicklung des österreichischen Kartellrechts mit der vorliegenden Novelle auch nicht vorläufig abgeschlossen ist.

Der Gesetzgeber wird gehalten sein, gerade auch auf diesem Gebiet die Rechtsordnung den ständigen Veränderungen im Wirtschaftsleben, mit denen wir nicht zuletzt in einem immer mehr zusammenwachsenden Europa konfrontiert sind, auch anzupassen.

Mit gutem Grund ist daher in den Erläuterungen von der Fortführung der Reformdiskussion die Rede. Konkret geht es um verschiedene Anliegen, die in den der Erstellung der Regierungsvorlage vorangegangenen Gesprächen von einzelnen Beteiligten, auch von uns, vorgebracht worden sind und die in die Regierungsvorlage nicht aufgenommen wurden, weil sie noch einer weiteren eingehenden Erörterung bedürfen, wobei auch die Erfahrungen mit der Anwendung der vorliegenden Novelle zu berücksichtigen sein werden.

Zu diesen Fragen gehört auch die Schaffung eines bundesweit zuständigen Kartellanwalts, von dem auch heute schon die Rede war. Auch wenn eine solche Institution von verschiedenen Seiten gefordert wird, müssen ihre rechtlichen Grundlagen, insbesondere ihre Stellung zwischen Kartellgericht und verantwortlichem Ressortleiter, sowie die Einzelheiten der Befugnisse und der Organisation noch gründlich überlegt werden.

In der fortzuführenden Diskussion werden wir auch auf die weitere Entwicklung auf europarechtlicher Ebene Bedacht zu nehmen haben. So könnte sich eine Änderung der Ausgangslage für unsere weiteren Überlegungen mit Beziehung auf das Zusammenwirken von Kartellgesetz und EG-Wettbewerbsrecht dadurch ergeben, daß, wie Sie wissen, die Kommission Pläne schmiedet, die Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die innerhalb bestimmter Grenzen auch derzeit schon möglich und geboten ist, wesentlich auszuweiten und in diesem Zusammenhang auch auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Daraus könnte sich natürlich ein viel weitergehender Anpassungsbedarf auch im innerstaatlichen Recht ergeben. Auch dies wären Umstände, die wir bei den weiteren Bemühungen um eine fortschreitende Entwicklung unseres österreichischen Kartellrechts zu berücksichtigen hätten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Durch einige aufsehenerregende Ereignisse, wie beispielsweise durch den Zusammenschluß Rewe-Meinl, ist im Jahre 1998 wieder eine Diskussion über das gegenwärtige Kartellrecht entstanden. Das ist auch notwendig. Ich glaube nämlich, daß unser Kartellrecht dringend verbesserungsbedürftig ist. Die heute zu beschließenden Änderungen gehen tatsächlich in die richtige Richtung, meiner Meinung nach sind sie aber zu wenig weitgehend.


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