Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 149

ein Auf und Ab im Verständnis der Neutralität gegeben. Jetzt sind wir wieder etwa bei jenem Verständnis von Neutralität, bei einem Kern angelangt, der am Anfang auch in den Überlegungen zur Formulierung, sogar bei den Gesprächen zum Staatsvertrag als gleichrangiger Inhalt, als völliger Inhalt der Neutralität in Diskussion stand. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller.)

Sie, Herr Kollege Barmüller, stellen es so dar, als hätte es von Anfang an den Tatbestand der Neutralitätsgefährdung im Strafrecht gegeben und als ob man diesen dann auch noch weggenommen hätte. – Nein, diesen Tatbestand hat es am Anfang überhaupt nicht gegeben. Schauen Sie nach, wann er ins Gesetz gekommen ist! Das ganze Gedankengut stammt aus den siebziger Jahren und keineswegs aus den fünfziger Jahren. Da ist die Neutralität ausgeweitet und dann wieder rückgeführt worden.

Oder die Frage Vereinte Nationen – Neutralität. Herr Abgeordneter Scheibner! Da sagen Sie zu Recht, daß der Erstantrag vom 2. Juli 1947 stammt. Aber Sie haben nicht recht, wenn Sie sagen, es ist nicht der Antrag des neutralen Österreich, sondern ein alter Antrag genommen worden. Nein! Der Antrag ist laufend erneuert worden – der erste stammt aus dem Jahre 1947 –, er ist fast jährlich erneuert worden. Der letzte Antrag, den es überhaupt gegeben hat, stammt vom 23. August 1954 und war daher keiner des neutralen Österreich, denn das neutrale Österreich hat es erst im Herbst 1955 gegeben. Also es werden lauter kleine Unschärfen sichtbar.

Oder zur Übernahme der Beistandspflicht: Natürlich gibt es drei Stellen im Kölner Vertrag. Aber was wird immer damit ausgesagt? – Die Beistandspflicht bleibt für die erhalten, die sie in diesen Organisationen haben. Aber sie wird nicht übernommen, sodaß die anderen darunterfallen. Es wird hier also, wenn gewisse Dinge dargestellt werden sollen, sehr unscharf gearbeitet.

Oder die UNO oder UNO – Neutralität. Ich lese Ihnen etwas vor: Die Fragestellung jener, die glauben, das sei nicht vereinbar, krankt. "Für sie scheint der Begriff der Neutralität starr – d.h. apriorisch –, was er in Wirklichkeit nicht ist. Der Begriff der Neutralität geht vielmehr mit den Wandlungen der Völkerrechtsgemeinschaft mit; das beweist die Geschichte des Neutralitätsbegriffes. Die Organisation der Völkerrechtsgemeinschaft ist durch die UNO gekennzeichnet; das bedarf wohl keines weiteren Beweises. Der Inhalt der modernen Neutralität bekommt durch diese staatenumspannende Organisation dann sein besonderes Gepräge, wenn ein sich zur dauernden Neutralität bekennender Staat, ohne seine Neutralität aufzugeben, Mitglied dieser Organisation wird." – Das schrieb kein Roter, sondern der Völkerrechtler und spätere ÖVP-Abgeordnete Ermacora. Das ist auch keine Erklärung aus heutiger Zeit, sondern ein Beitrag, den er 1957 zu dieser Frage geschrieben hat. (Abg. Scheibner: Sie haben gesagt, das gilt alles nicht mehr! – Beifall bei der SPÖ.)

Neutralität und Mitgliedschaft in der UNO waren möglich (Abg. Scheibner: Kollege Schieder! Über welchen Antrag ist jetzt abgestimmt worden?), und es war immer klar, daß ein Neutraler dies befolgen kann und zu befolgen hat. Dazwischen hat es andere Meinungen gegeben. Wir sind aber im wesentlichen zu dieser Haltung zurückgekehrt.

Die UNO hat nicht – wie Sie gesagt haben – über einen Antrag des neutralen Österreich nicht abstimmen wollen, sondern es hat gar kein neutrales Österreich gegeben, alle Anträge sind schon vorher gestellt worden. Das war allen klar. In der Präambel zum Staatsvertrag haben sich die vier Mächte dazu bekannt (Abg. Scheibner: Genau das habe ich gesagt, Herr Kollege Schieder!), und es war auch diesen klar, daß unsere Neutralität mit einer Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen verbunden ist. Auch das zeigen Dokumente, nicht nur bei Zemanek, sondern auch wieder bei Stourzh und sehr vielen anderen. Das können Sie alles nachlesen. Wenn Sie mir schon nicht glauben, dann glauben Sie wenigstens der Geschichte Österreichs!

Meine Damen und Herren! Zum letzten. Wenn sich heute der Bundeskanzler bemüht hat, alles sehr klar und sehr ruhig darzustellen, dann ist ihm damit auch gelungen, wirklich ein Bild zu geben (Abg. Scheibner: Das meinen Sie aber nicht ernst!), wie Österreich diese Frage versteht und wie es sich verhält.

Wenn sich dann manche bemüßigt fühlen, hier im Zusammenhang mit der Haltung der Sozialdemokratie von Lüge zu sprechen, dann geht es nicht bloß darum, dieses Wort zurückzuweisen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite