Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 155

Wie halten Sie es wirklich mit der Neutralität? – Ich zitiere nochmals das Neutralitätsgesetz: Österreich wird diese Neutralität mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln verteidigen. – Aber wie schauen diese zu Gebote stehenden Mittel aus? Das neue "profil" titelt: "Das jämmerliche Bundesheer". Da heißt es, die Geräte sind veraltet und kaputt, die Ausrüstung ist unzureichend, an der Ausbildung muß viel gearbeitet werden, die Personalstruktur ... (Abg. Koppler: Das hat der Ofner schon gesagt!) Das kann man gar nicht oft genug sagen, denn ihr begreift das ja nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im "profil" heißt es weiter, die Personalstruktur ist unzureichend, das Bundesheer ist überaltert. Es wäre unverantwortlich – wie Kollege Ofner gesagt hat –, eine Truppe Österreicher in diese Krisenregion zu schicken. Es wäre unverantwortlich, schlecht ausgerüstete Grundwehrdiener oder, wie sie heute heißen, Rekruten in diese Richtung in Marsch zu setzen. Da kann sich auch die ÖVP nicht aus der Verantwortung stehlen, denn immerhin stellen Sie von der ÖVP seit Jahrzehnten den zuständigen Ressortminister (Beifall bei den Freiheitlichen) und haben daher diese Verteidigungsbudgets zu verantworten.

Alles in allem ist diese Debatte ein Scheingefecht. Das koalitionäre Bett im Extrazimmer wird bereits wieder frisch bezogen für die Zeit nach den Wahlen am 3. Oktober. – Glück auf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner und Genossen betreffend Durchführung eines Volksentscheids über die zukünftige österreichische Sicherheitspolitik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Dr. Salzl, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren zur Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes (171 der Beilagen) eine Frist bis 12. Juli 1999 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Antrag wird nach Schluß der Debatte erfolgen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich rufe die Redeordnung in Erinnerung. Jeder Redner hat eine Redezeit von 5 Minuten zur Verfügung. Dem Erstredner steht zur Begründung des Antrages eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre sollen sich nach Möglichkeit auch an einer maximalen Redezeit von 10 Minuten orientieren.

Ich erteile jetzt dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Salzl, das Wort. Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten, Herr Abgeordneter.

18.10

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genauso wie bei der vorher debattierten Dringlichen Anfrage wird auch bei diesem Fristsetzungsantrag die Zwiespältigkeit dieser Bundesregierung bezüglich ihrer Worte und Taten deutlich. Insbesondere vor Wahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird den einzelnen Interessengruppen viel versprochen, was dann nachher nicht gehalten wird oder nicht gehalten werden kann. So auch beim Tierschutz, bei dem es – besonders bei der SPÖ – eine sehr große Diskrepanz zwischen den Sonntagsreden und dem Handeln gibt.


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