Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 181

In diesem Sinne kündige ich die Zustimmung unseres Klubs zu diesen Gesetzesvorlagen an. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor ich Frau Abgeordneter Gabriela Moser als nächster Rednerin das Wort erteile: Wir haben das jetzt nachgezählt. Beim zuvor eingebrachten Abänderungsantrag scheint es sich um nur drei Unterschriften anstatt um fünf zu handeln – oder es sind dies lauter Paraphen. Ich nehme an, daß das jetzt sofort korrigiert werden wird. (Abg. Dr. Lukesch: Wir werden das gleich korrigieren!)

Bitte, Frau Abgeordnete Moser.

19.47

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unglaublich, wie wortreich man eine Zustimmung zu einem so wesentlichen Gesetz wie dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz formulieren kann. Ich schaffe das mit drei Worten: Wir sind dafür!

Zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: Da schließe ich mich der Kritik meines Vorredners aus den Reihen der Liberalen durchaus an. Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz müßte ausgebaut werden; und auch die EU-Anpassung erfolgt reichlich spät.

Zum Gefahrgutbeförderungsgesetz, meinem Hauptpunkt. Da ist sehr wohl Kritik angebracht, nicht nur Kritik daran, daß die Formulierungen teilweise nur mit "XXXX" getroffen wurden und sehr viel Ermessensspielraum beziehungsweise Verweise beinhalten, sondern vor allem Kritik daran, daß die Gefahrguttransportkontrolle in Österreich insgesamt noch sehr, sehr im argen liegt.

Herr Minister Einem hat infolge der Unfälle im Tauerntunnel das Fahrverbot an den Wochenenden ausgeweitet, eben gerade was Gefahrgutbeförderungen anlangt. Nun, was ist aber jetzt die Schwierigkeit? – Man kann sehr wohl verordnen, daß man ab Samstag in der Früh nicht mehr fahren darf, wird aber immer Schwierigkeiten hinsichtlich einer Kontrolle haben.

Das Grundproblem bei der Gefahrgutbeförderung ist die konkrete Kontrolle durch die Exekutive vor Ort, durch die Gendarmerie, teilweise auch durch die Zollbeamten. In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, daß ja die Exekutive immer wieder auf dieses Problem hingewiesen hat, daß erst jüngst wieder gesagt wurde – ich zitiere –: Es fehlt an Personal und an Kontrollplätzen.

Auch infrastrukturmäßig gibt es zuwenig Anhaltespuren, zuwenig Parkspuren für die Gefahrgutkontrolle, die bitter notwendig ist. Da müßte in erster Linie angesetzt werden, eben auch in einem Gefahrguttransportgesetz.

Deshalb wiederhole ich, daß unsere Ansicht zu dieser momentanen Novellierung folgende ist: Es ist zu wenig, es ist zu ungenau, es ist zu wenig umfassend und geht vor allem an den Hauptkritikpunkten vorbei. Es bedürfte dringend größerer personeller Ausstattung, einer personellen Aufstockung, und es müßte auch eine infrastrukturmäßige Verbesserung geben, sodaß Kontrollen in jenem Umfang, in dem sie notwendig sind, auch tatsächlich vorgenommen werden können.

Ich möchte jetzt nur noch darauf hinweisen, daß der Herr Innenminister immer darauf bedacht ist, daß die Kontrolle allein in Händen der Gendarmerie bleibt. – Ich meine, die Kontrolle ist so notwendig, daß dafür sehr wohl auch die Zollwache mit eingesetzt werden soll, vor allem angesichts dessen, daß ihre ursprünglichen Zuständigkeiten und Tätigkeiten im Rahmen des Schengen-Abkommens reduziert wurden.

Aus den angeführten Gründen werden wir dem Gefahrgutbeförderungsgesetz unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Grünen.)

19.51


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